Mein unehelicher Sohn, der bei seiner Mutter lebt, wird sein Studium bald abschließen. Da er durch seine mir feindlich gesonnene Mutter zeitlebens mit Verleumdungen indoktriniert wurde und daher mir gegenüber auch leider Aug' in Aug' äußerte, an einem Kontakt nicht interessiert zu sein -- auf Briefe, Geschenke und sogar auf Mitteilung über meine kürzliche, lebensgefährliche Erkrankung mit langem Intensivstation-Aufenthalt erfolgte keinerlei Reaktion (!) -- ist meine Frage gewiß nur zu verständlich:
Endet mit dem erfolgreichen Studienabschluß der Unterhaltsanspruch oder besteht er noch bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit fort? Wo kann man dazu Näheres (Lektüre oder gar Urteile) finden?
Lesezeichen