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Thema: Berechnung Unterhalt Tochter volljährig-Schülerin

  1. #1
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    Unglücklich Berechnung Unterhalt Tochter volljährig-Schülerin

    Ich habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung, Vater 2040€ bereinigtes Nettoeinkommen, ich Kindesmutter 1320€ bereinigtes Nettoeinkommen. Tochter lebt bei mir und geht noch zur Schule-Oberstufe. Wie wird der Unterhalt berechnet? Brauche dringend eine Auskunft, wieviel der Kindesvater ca. zahlen müsste. Das Jugendamt hat 270€ ausgerechnet, für den Kindesvater, es erschneint mir jedoch nicht ganz richtig.
    Danke im Vorraus für die Mühe.
    Lieben Gruss

  2. #2
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    ich setze folgendes voraus:
    - auf beiden Seiten sind keine weiteren Kinder vorhanden
    - die Tochter hat kein eigenes Einkommen

    Gesamteinkommen der Eltern 3.360 €
    Selbstbehalt je 950 €
    Unterhaltsbedarf lt. DT 625 €
    abzgl. Kindergeld 184 €

    bleiben 441 €

    Zahlbetrag Vater 1.090 x 441 / 1460 = 329 €
    Zahlbetrag Mutter 370 x 441 / 1460 = 112 €

    Wie sieht die Berechnung des Jugendamtes aus?

  3. #3
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    Ersteinmal lieben Dank für die schnelle Antwort
    Meine Tochter hat kein eigenes Einkommen, keine weiteren Kinder, auch nicht beim Kindesvater. Es wurde folgendes berechnet: Vater 279€ und ich-Kindesmutter 162€. Hatte auch schon im Internet gesucht nach Rechner zum Unterhalt, mir kommt die Summes des Vaters zu niedrig vor.

  4. #4
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    Das Jugendamt hat auch 1100 als Selbstbehalt gerechnet, obwohl die Tochter privilegiert ist. Sie meinten die rechnung wäre die gleiche, das kann aber nicht sein, oder?

  5. #5
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    Kann es sein, dass du nur Teilzeit arbeitest und das Jugendamt hat dich so gestellt, als würdest du Vollzeit arbeiten?

    Der Selbstbehalt von 1.100 € ist falsch und zwar in doppelter Hinsicht.

    Aber selbst damit komme ich nicht auf diese Beträge. Hat das Jugendamt eine Berechnung mitgeschickt?

  6. #6
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    Wir haben keine Berechnung bekommen, ich arbeite Vollzeit im Pflegeberuf, verstehe diese Rechnung auch nicht. Die sagten, ob 950 oder 1100€ Selbstbehalt wäre die gleiche Quote, kann aber gar nicht sein, bin echt verwirrt!

  7. #7
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    Ich kann diese Zahlen auch nicht nachvollziehen. Du solltest beim Jugendamt auf eine Berechnung bestehen.

    Ob 950 € oder 1.150 € (seit 2011) Selbstbehalt macht schon einen Unterschied bei den Zahlbeträgen.

  8. #8
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    Danke, ich bin erleichtert, habe mich über die Berechnung auch schon gewundert, werde nächste Woche mal nach einer genauen Berechnung bestehen, hoffe dass ich diese auch bekomme. Ich danke für die Auskunft, lieben Dank. Ich melde mich nochmal, wenn ich etwas genaueres weiß. Schönes Wochenende!

  9. #9
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    Unglücklich Unterhalt volljährige Tochter

    Hallo, ich habe noch einmal eine Frage, hatte den Unterhalt neu berechnen lassen, bei der Berechnung des Vaters ein sich beim Gehalt ein Fehler eingeschlichen. Kindesvater hat 1760€ bereinigtes Einkommen, ich-Kindesmutter 1361€. Tochter geht noch zur Schule. Jetzt wurde mir gesagt: Sie wird nicht in die 6 Stufe eingestuft, durch die doppelte Haushaltsführung rutsch sie automatisch eine Stufe runter. Sie wird in die 5 Stufe eingestuft. Doppelte Haushaltsführung war und ist für mich ein Begriff, den ich nur bei den Steuern kannte. Kann mir jemand helfen?
    Gruss

  10. #10
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    Zitat Zitat von mirabell06 Beitrag anzeigen
    Sie wird nicht in die 6 Stufe eingestuft, durch die doppelte Haushaltsführung rutsch sie automatisch eine Stufe runter. Sie wird in die 5 Stufe eingestuft. Doppelte Haushaltsführung war und ist für mich ein Begriff, den ich nur bei den Steuern kannte. Kann mir jemand helfen?
    Ich kenne Doppelte Haushaltsführung auch nur aus dem Steuerrecht. Da wirst du wohl das Jugendamt fragen müssen, wie sie das meinen.

  11. #11
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    Ersteinmal lieben dank für die Antwort. Angeblich wegen Absatz 13.3 der Unterhaltsrechtliche Leitlinie des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgericht. Verstehe ich auch nicht?

  12. #12
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    Ich hab mal nachgelesen, versteh es aber trotzdem nicht. Vielleicht meinen sie, das beide Elternteile einen eigenen Haushalt führen?
    Geh am besten mal persönlich beim Jugendamt vorbei und lass es dir erklären.

    http://www.schleswig-holstein.de/cae...Januar2010.pdf

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