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Thema: Unterhalt Vater wohnt in der der schweiz/mutter bekommt krankengeld

  1. #1
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    Standard Unterhalt Vater wohnt in der der schweiz/mutter bekommt krankengeld

    hallo,

    Also ich habe folgende situation und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
    Ich bin 22 Studiere und habe meinen eigenen haushalt (160€ Miete warm) meine eltern sind geschieden wobei meine mutter ca. 1100 euro Krankengeld bekommt und mein Vater welcher in der Schweiz wohnt geschätzt 2500€ euro verdient.
    Bisher war es so das mein Vater mir monatlich 380 euro Unterhalt monatlich gezahlt hat und ich bei meiner Mutter lebte. Nun wohne ich seit ca.4 monaten alleine und habe von den genannten 380 euro von meinem vater und meinem kindesunterhalt gelebt dies reichte da die mieten hier in Leipzig günstig sind.
    Von meiner Mutter bekam ich immer mal wieder geld wenn ich zu Hause zu besuch war da sie im moment abzüglich Miete und einiger schuldenraten nicht viel leben hat für mich ist diese regelung ok auch wenn ich weiss das ich warscheinlich anspruch auf mehr habe.

    Nun hat mein Vater aus diesem grund die Unterhaltszahlungen eingestellt da er will das meine Mutter auch Unterhalt zahlt.
    Hier also meine frage ist er damit im recht und wenn nicht was kann ich dagegen machen. Zudem möchte er eine neuberechnung des Unterhalts aber muss er das nicht selber machen ? dazu bräuchte ich doch sein genaues gehalt und alles. Kann sein das meine fragen etwas blöd rüberkommen aber ich habe mich damit vorher noch nie befasst und kenne mich kein stück aus.

  2. #2
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    Standard

    Das Einkommen deiner Mutter liegt unter dem Selbstbehalt (1.150 €). Sie kann somit keinen Unterhalt zahlen.

    Hast du BAföG beantragt?
    Lies mal hier: Aktualisierungsantrag für das Einkommen beim BAföG

    War dein Auszug für das Studium notwendig?

    Zitat Zitat von KillerEnte Beitrag anzeigen
    Zudem möchte er eine neuberechnung des Unterhalts aber muss er das nicht selber machen ? dazu bräuchte ich doch sein genaues gehalt und alles.
    Den Unterhalt musst du selbst ausrechnen. Und wenn dein Vater das möchte, muss er dir auch seine Einkommensverhältnisse offenlegen.

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