Hallo,
ich habe eine 18 jährige Tochter , sie wohnt bei ihrer Mutter und geht noch zur Schule, ich zahle meinen volle Unterhalt
Ich bin neu verheiratet und habe eine Sohn und mache nächstes Jahr 4 Monate Elternzeit und habe dann nur 65%meines Einkommens
Muß ich in dieser Zeit meinen vollen Unterhalt zahlen?
Falls nicht,wie wird dieser dann berechnet ?
Da deine Tochter vermutlich zu den priviligierten Volljährigen (Besuch allgemeinbildender Schule) gehört, musst du den Unterhalt in bisheriger Höhe weiterzahlen.
BGH XII ZR 197/02
OLG Koblenz 9 UF 51/05
Lesezeichen