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Thema: Unterhaltspflicht der Eltern

  1. #1
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    Cool Unterhaltspflicht der Eltern

    Hallo und guten Abend,
    wir haben eine Tochter die im März 2011 18 jahre wird und nun ausziehen will! Sie macht zur Zeit ihren mittl. Bildungsabschluss
    an der Berufsfachschule, hat also kein Einkommen.
    Frage: Was müssen wir als Eltern zahlen?

  2. #2
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    Standard

    Sie müssen Ihre Tochter während der gesamten (Erst-)Ausbildung unterstützen. Wieviel das sein wird hängt von Ihrem Einkommen ab. Der Regelbedarfsatz für Ihre Tochter wird meines Wissens mit 640,- €/Monat angesetzt (670,-€/Monat ab 2011 nach Neuregelung). Prüfen lassen sollten Sie, ob Ihre Tochter Anspruch auf sogenanntes SchülerBaföG hat, wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnt.

  3. #3
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    Standard

    "Will" lässt darauf schließen, dass der Auszug nicht erforderlich ist. Dann braucht ihr, außer dem Kindergeld, gar nichts zahlen.

    Ihr seit zwar unterhaltspflichtig, aber ihr könnt bestimmen, in welcher Art der Unterhalt gewährt werden soll (§ 1612 BGB). Es reicht also, kostenlose Unterkunft, Verpflegung etc. in eurem Haushalt zur Verfügung zu stellen.

    Seit ihr mit dem Auszug einverstanden, liegt der Bedarf eurer Tochter bei 670 € inkl. Kindergeld und Schüler-BAföG.

  4. #4
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    Cool

    Danke für eure hilfreichen antworten!
    Nein wir sind nicht damit einverstanden, dass sie auszieht, da sie unserer meinung nach noch nicht reif genug dafür ist.

  5. #5
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    Standard Wer entscheidet, ob einAuszug erforderlich ist???

    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    "Will" lässt darauf schließen, dass der Auszug nicht erforderlich ist. Dann braucht ihr, außer dem Kindergeld, gar nichts zahlen.

    Ihr seit zwar unterhaltspflichtig, aber ihr könnt bestimmen, in welcher Art der Unterhalt gewährt werden soll (§ 1612 BGB). Es reicht also, kostenlose Unterkunft, Verpflegung etc. in eurem Haushalt zur Verfügung zu stellen.

    Seit ihr mit dem Auszug einverstanden, liegt der Bedarf eurer Tochter bei 670 € inkl. Kindergeld und Schüler-BAföG.
    unsere Tochter ist 19, hat plötzlich neue Freunde und will mit aller Gewalt am gleichen Ort in eine WG einziehen. Zuhause bewohnt sie eine Dachwohnung mit 2,5 Zimmer und eigenem Bad.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Therese Beitrag anzeigen
    Wer entscheidet, ob einAuszug erforderlich ist???
    Falls einer klagt entscheidet das Gericht.

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