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Thema: Unterhaltspflicht Eltern 2. Ausbildung

  1. #1
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    Frage Unterhaltspflicht Eltern 2. Ausbildung

    unser Sohn hat das 23. Lebensjahr vollendet. Mit 14 Schulverweigerer, mit 16 MDQM 1, dann gelegentliche Jobs für max. 3 Wochen, dann erste Ausbildung über MDQM II, abgebrochen, dann berufsvorbereitendes Jahr mit 21 abgebrochen, jetzt 2. Ausbildung über MDQM II. Nun kommt das Bafög-Amt darauf (nachdem die ARGE unseren sohn zum Bafög-Amt geschickt hat, weil sie kein Hartz IV mehr zahlen wollen) uns zu Unterhalt zu verpflichten.

    Er hat bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung, hat eigenen Wohnraum und bezieht seit seinem 19. Lebensjahr Hartz IV.

    Sind wir zu Unterhalt verpflichtet?

    Erbitte dringend Antwort (ggf. mit gesetzlicher Grundlage), da ich ggf. in Erwägung ziehe einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

    Hinzu kommt, dass wir den Steuerbescheid von 2008 vor 4 Wochen einreichen mussten, der jedoch nur das Einkommen belegt und nicht unsere monatlichen Ausgaben, wir Hausfinanzierung etc.

    Vielen Dank für Eure Antworten

  2. #2
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    Grundsätzlich seit ihr bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch kann durch wiederholten Ausbildungsabbruch verwirkt werden, wobei alles was das Kind als Minderjähriger gemacht hat, ihm in der Regel nicht angelastet werden kann. Auch sind die Gründe des Abbruchs entscheidend.

    Wenn ihr der Ansicht seit, der Unterhaltsanspruch sei verwirkt, kann der Sohn BAföG-Vorausleistung beantragen und das BAföG-Amt prüft dann, ob es von euch was zurückfordern kann.

    Grundsätzlich ist sowas immer eine Einzelfallentscheidung, so dass ein Anwalt nicht der falscheste Weg ist.

  3. #3
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    heute Anhörung unsererseit im Bafög-Amt. Mal schauen, wie das Theaterspiel ausgeht...

  4. #4
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    Wollte nur informieren, dass wir keinen Unterhalt leisten müssen, nur das Kindergeld wird an unseren Sohn weiter geleitet (war auch in der Vergangenheit so)....

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