Hallo,
ich habe mich in den letzten Tagen in das Thema eingelesen, habe aber noch ein paar Fragen.
Angenommen, Student A hat einen eigenen Hausstand (Warmmiete < 270 €), zahlt im Semester 240 € Semestergebühren und hat keine eigenen Einkünfte.
Der Unterhaltsanspruch von A ist also erst einmal 640 € + 40 € (aufgrund der Semestergebühren) - insgesamt 680 €.
Die Eltern von A leben getrennt und sind beide neu verheiratet.
Die Mutter von A bezieht ein Einkommen unter 1100 € und muss daher nichts zahlen, hilft A aber trotzdem mit 200 € monatlich aus. Außerdem bekommt sie auch das Kindergeld (184 €) und reicht es an A weiter.
Der Vater von A bezieht ein Einkommen im oberen vierstelligen Bereich. Wie viel muss er zahlen?
a) 680 € - 184 € = 496 € oder
b) 680 € - 184 € - 200 € = 296 €
Die Frage ist also... wird die Zahlung der Mutter angerechnet, obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist? Und wenn ja, kann sie aufhören zu zahlen und muss dann der Vater den kompletten Betrag (496 €) übernehmen?
Viele Grüße
El Duderino
Also erstmal muss A BAföG beantragen.
Oder gibt es schon einen Bescheid?
Für die vorrangige Berechtigung beim Kindergeld bitte § 64 Abs. 3 EStG beachten. Nicht das die Mutter irgendwann eine große Rückforderung bekommt, weil der Varer den vorrangigen Anspruch gehabt hätte und diesen geltend macht.
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