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Thema: Bafög-weniger Unterhalt hohe Kosten

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    13.09.2010
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    7

    Standard Bafög-weniger Unterhalt hohe Kosten

    Hallo liebes Forum,
    unsere Situation schildert sich wie folgt.
    Meine Tochter 18 J.befindet sich in einer schulischen Ausbildung ohne Verdienst,aber mit mtl.Schulgeld von 130 Euro.
    Bislang bekam sie bzw.ich von ihrem Vater 353 Euro Unterhalt.
    Dann stellten wir einen Bafög-Antrag,um die Schulkosten etwas zu minimieren und dieser wurde mit 94 Euro bewilligt.
    Heute bekam ich vom Jugendamt mitgeteilt (dieses ist noch beratend auf Antrag meiner Tochter tätig )
    das damit der Unterhalt minimiert wird 353-94=259 Euro.
    Dazu kommt noch,das die Kosten für die Schule ja noch weitergehen bzw. das wir einige hohe Kosten zu Beginn hatten-ca.500 Euro.Das haben mein Mann (Stiefvater ) und ich alleine getragen.Momentan habe ich auch nur einen 400 E.Job.
    Habe ich als Mutter das Recht den Vater event.auch rückwirkend an den Kosten zu beteiligen?
    Ich habe dies in all den Jahren nicht getan,aber es kann doch nicht sein,dass mein Mann(Stiefvater)jetzt alle Kosten alleine zu tragen hat.
    Ein Nebenjob ist meiner Tochter auf Grund des Ausbildungsumfanges kaum möglich.
    Es könnte sogar sein,dass der Unterhalt ganz gestrichen wird,weil die neue Frau des Kindsvaters nur eine befristete Stelle hat und er ihr dann vorrangig zum Unterhalt verpflichtet ist und unsere Tochter dann leer ausgeht.
    Man sagte mir,dass ich dann eine Änderungsantrag beim Bafögamt stellen könnte-heißt das dann volle 212 Euro Bafög??
    Vielleicht ist jemand in einer ähnlichen Situation und weiß Rat oder hat ein paar Tipps für uns.
    Vielen Dank

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    1.542

    Standard

    Was für ein Abschluss wird angestrebt?
    Kann ein vergleichbarer Abschluss auch an einer kostenlosen Schule erreicht werden?
    War diese Schule und die damit verbundenen Kosten vorher mit dem Vater abgesprochen?

    Zitat Zitat von tuerkeirot Beitrag anzeigen
    Bislang bekam sie bzw.ich von ihrem Vater 353 Euro Unterhalt.
    Heute bekam ich vom Jugendamt mitgeteilt (dieses ist noch beratend auf Antrag meiner Tochter tätig ) das damit der Unterhalt minimiert wird 353-94=259 Euro.
    Wie kommt das Jugendamt auf 353 €?

    Zitat Zitat von tuerkeirot Beitrag anzeigen
    Habe ich als Mutter das Recht den Vater event.auch rückwirkend an den Kosten zu beteiligen?
    Rückwirkend ist beim Unterhalt nicht möglich. Hier scheint schon fraglich, ob der Vater sich überhaupt beteilen muss. Das Jugendamt scheint es jedenfalls nicht so zu sehen.

    [QUOTE=tuerkeirot;23144]Ich habe dies in all den Jahren nicht getan,aber es kann doch nicht sein,dass mein Mann(Stiefvater)jetzt alle Kosten alleine zu tragen hat.

    Zitat Zitat von tuerkeirot Beitrag anzeigen
    Es könnte sogar sein,dass der Unterhalt ganz gestrichen wird,weil die neue Frau des Kindsvaters nur eine befristete Stelle hat und er ihr dann vorrangig zum Unterhalt verpflichtet ist und unsere Tochter dann leer ausgeht.
    Ob eure Tochter oder die Frau vorrangig unterhaltsberechtigt sind, hängt entscheidend davon ab, was für eine Schule die Tochter besucht.
    Außerdem müsste dann das BAföG neu berechnet werden.

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