Ich brauche bitte Informationen:
Ich habe eine Tochter von 15 und einen Sohn, der seit Dez.09 18 Jahre alt geworden ist. Mei Ex-Mann hat dann im Dez. das Unterhaltsgeld für meinen Sohn einfach eingestellt.
Mein Sohn hat nur die 8. Klasse gemacht und hat keinen Abschluss. Jetzt möchte er aber wieder in die Schule und den Hauptschulabschluss machen.
Durch psychische Probleme hat er die Schule einfach nicht auf die Reihe gekriegt und war auch schon in der Psychiatrie und wir hatten auch Hilfe vom Jugendamt.
Meine Frage: Muss der Vater trotzdem zahlen oder nicht. Für meine Tochter bezahlt er weiter.
Mein Sohn hat vor einem halben Jahr einen Rechtsanwalt konsultiert. Aber das kommt alles nicht so in die Pötte. Zumal mein Ex den Anwalt gewechselt hatte und er ständig irgendwelche Nachweise möchte.
Von unserem Hausarzt hat mein Sohn eine Bescheinigung, dass er psych. Probleme hat. Der Gegenanwalt behauptet jetzt "dieses Schreiben wäre eine Gefälligkeit des Arztes gewesen".
Mein Sohn und ich kommen nicht mehr weiter.
Wenn mir jemand helfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ob und wieviel der Vater zahlen muss, hängt also auch von deinem Einkommen ab.
Wenn der Sohn wieder zur Schule geht besteht auf jeden Fall ein Unterhaltsanspruch. Vorrangig muss der Sohn aber erstmal Schüler-BAföG beantragen.
Die Zeit davor, möchte ich nicht beurteilen, da ihr ohnehin schon einen Anwalt eingeschaltet habt.
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