Nachdem mein Sohn sein erstes Studium nach 1 1/2 Jahren abgebrochen hat und gleich im Anschluss ein duales Studium begonnen hat wurde ihm sofort der Unterhalt vom Vater komplett gestrichen. Bei diesem dualem Studium verdient mein Sohn 320 Euro. Er lebt noch bei mir.
Laut Aussage seines Vaters, hat er jetzt kein Arecht mehr auf Unterhalt, da er sein eigenes Geld verdient. Ist das so korrekt??
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Unterhalt. Wieviel hängt von deinem Einkommen, vom Einkommen des Vaters und vom Einkommen des Kindes ab.
Da ich geschieden bin und nicht weiß, wie der derzeitige Verdienst des Vaters aussieht, wäre ich genötigt, einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Das kann ich mir finanziell nicht leisten.
Gibt es eine Möglichkeit eine unentgeldliche Aussage zu erhalten?
Der erste Schritt wäre, dass dein Sohn den Vater um Auskunft bittet. Nach § 1605 BGB ist er dazu verpflichtet.
Wenn der Vater nicht reagiert, kann man immer noch über den Rechtsweg nachdenken.
Hat der Sohn BAB oder BAföG beantragt?
Wir haben nichts von dem beantragt, da auch noch meine Tochter, die ihr eigenes Geld verdient, bei mir lebt. Und das wird ja alles angerechnet.
Lesezeichen