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Thema: Unterhalt für meine volljährige Tochter die beim Vater lebt

  1. #1
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    Standard Unterhalt für meine volljährige Tochter die beim Vater lebt

    Folgender Sachverhalt:
    Meine Tochter ist mittlerweile 20 Jahre alt und lebt seit ihrem 16. Lebensjahr beim Vater. Seitdem zahle ich Unterhalt an sie bei meinem Nettoeinkommen von ca. 1550,00 Euro in Höhe von monatlich 260,00 Euro. Das Kindergeld bekommt mein geschiedener Mann und wurde mir bisher nicht angerechnet, da ich ja wohl nur den Mindestsatz zahle. (Als die unsprüngliche Berechnung erfolgte, lag mein Verdienst noch unter 1.500 Euro). Obwohl ich weiss, dass die Berechnung mit Volljährigkeit sich ändert, hatte ich die letzten 2 Jahre so weiter gezahlt, weil ich keinen unnötigen Ärger wollte. Nachdem meine Tochter allerdings diesen Mai ihr Fachabi abgeschlossen hatte und im Oktober eine Ausbildung zur Krankenschwester beginnt, hatte ich per Juli die Zahlung eingestellt, weil meine Tochter mir sagte, dass sie für die 3 Monate Unterbrechung einen Vollzeitjob ausführt. Das ist jetzt aber wohl doch nicht der Fall, so dass sie von mir rückwirkend den Unterhalt der letzten 2 Monate sowie den für September einfordert. Da ich zur Zeit selbst sehr knapp bei Kasse bin, fällt mir das sehr schwer, so dass ich gerne Auskunft hätte, wieviel ich denn nun tatsächlich zahlen muss. Meine Tochter übt übrigens einen Nebenjob aus, mit Verdienst in Höhe von ca. 200 Euro. Wird dieser in irgendeiner Art und Weise angerechnet?
    Im Voraus vielen Dank!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    dein Einkommen bereinigt um die berufsbedingten Kosten
    plus Einkommen des Vaters bereinigt um die berufsbedingten Kosten

    Unterhaltsbedarf in DT ablesen
    volles Kindergeld abziehen
    Einkommen der Tochter abziehen (bereinigt um 40 berufsbedingte Aufwendungen)

    der Rest wird im Verhältnis des Einkommens der Eltern aufgeteilt

    Hier im Forum sind auch schon diverse Musterrechnungen.

    Wenn deine Tochter nach TVAöD vergütet wird, musst du vermutlich ab Ausbildungsbeginn keinen Unterhalt mehr zahlen, da sie dann 816,68 € brutto / 651,51 € netto verdienen wird.

    Zitat Zitat von eleven Beitrag anzeigen
    weil meine Tochter mir sagte, dass sie für die 3 Monate Unterbrechung einen Vollzeitjob ausführt. Das ist jetzt aber wohl doch nicht der Fall
    Warum geht sie nun doch nicht arbeiten?
    Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 BGB).

  3. #3
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    Standard

    na ganz einfach....die kartbahn, in der sie bisher stundenweise gejobbt hatte und die ihr die festanstellung in aussicht gestellt hatte, für die überbrückung bis zum ausbildungsbeginn ist, lt. ihrer aussage wohl fast pleite, so dass sie nicht mal auf ihre 400 euro kommt......nen mini-chihuahua für 500 euro konnte sie sich allerdings grad noch leisten, nachdem sie ihren mischlingshund aus den zeiten, wo sie noch bei mir lebte, hier bei mir geparkt hat.....:-( und ansonsten ist das leben - grad im sommer - doch ohne arbeit eh viel angenehmer, oder? *g*

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