Hallo,
meine Tochter macht eine Ausbildung auswärts und hat eine eigene Wohnung. Sie erhält 550 Euro brutto.
Die Eltern sind geschieden, leben getrennt.
Ich habe nun drei Fragen:
Müssen beide Eltern zunächst 640 bezahlen? (ich vermute: ja!)
Wie berechnet sich das Nettoeinkommen der Tochter?
Wieviel können die Eltern abziehen?
Meine Frage geht vor allem dahin: wenn jeder Elternteil etwa 450 (Circa-Nettoeinkommen der Tochter) abzieht, dann wäre das insofern ungerecht, als diese, das ja nur einmal bezieht.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nein, die 640 € gibts nur einmal.
Burtto minus Sozialversicherung = ca. 439 € netto
640 € + ausbildungsbedingter Mehrbedarf (z.B. Fahrtkosten, für Kinder die im Haushalt eines Elternteils leben gilt eine Pauschale von 90 €) - Netto des Kindes - Kindergeld = schätze mal dann bleiben so ca. 20-60 € übrig
Zudem muss die Tochter BAB beantragen, welches auch abgezogen werden kann.
Den Rest müssen sich die Eltern dann im Verhältnis ihres Einkommens teilen (Selbstbehalt 1.100 €).
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