Ich habe mich 1995 von dem Vater meiner Kinder getrennt, seit 2000 sind wir rechtskräftig geschieden.
Meine Kinder sind 1985 und 1988 geboren.
Zum Anfang habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen.
Unterhalt vom Vater nur ab und an, nicht regelmäßig.
Immer wieder habe ich einen Anwalt mit eingeschaltet, Anzeigen gemacht aber nichts passiert.
Der Vater wohnt, nach meinen Erkenntnissen, zur Zeit in der Niederlande.
Muß ich bzw. meine Kinder auf den Unterhalt von den ganzen Jahren verzichten?
Gruß heiblu
Hat der Anwalt versucht zu pfänden?
Was der Vater überhaupt leistungsfähig?
Ihr solltet euch überlegen, ob es sich lohnt weiterhin Geld für einen Anwalt auszugeben, wenn es eh zu nichts führt.
Bei konkreter Aufforderung Unterhalt zu zahlen, müssen rückständige Zahlungen nachgeholt werden. Sie verjähren nie.
Hallo Theo,
ja er hat versucht zu pfänden, doch leider ohne Erfolg weil er bei dieser Adresse nicht anwesend war.
Ja sie verjähren nicht, doch das nützt mir wenig, wenn er alles ignoriert und nicht zu erreichen ist.
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