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Thema: Unterhalt eines Volljährigen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhalt eines Volljährigen

    Hallo,

    mein 18 jähriger Sohn lebt bei meiner berufstätigen EX-Frau. Der Sohn geht noch zur Schule. Das Kindergeld erhält meine Ex-Frau. Sie verdient z.Zt. ca. € 1.400 mtl. Ich z.Zt. mtl. ca € 2.100,--. Die Unterhaltszahlung an meinen Sohn betragen z.Zt. € 401,--. Düsseldorfertabelle 2007

    Folgende Frage: Kann das Einkommen meiner Ex-Frau gegengerechnet werden, so dass meine Zahlungsverpflichtungen veringert werden.

    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand einen unverbindlichen Tipp geben kann und möchte.

    Auf diesem Weg vielen Dank!!!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    1.341

    Standard

    Hallo

    ja klar. Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Außerdem wird das Kindergeld voll auf den Unterhalt angerechnet und nicht mehr wie bisher zur Hälfte
    Ddt. ab 01.01.2008 sagt:

    Einkommen Volljährigenunterhalt
    Tabelle 'netto'
    bis 1.500 Euro 408 Euro (254 Euro)
    bis 1.900 Euro 429 Euro (275 Euro)
    bis 2.300 Euro 449 Euro (295 Euro)
    bis 2.700 Euro 470 Euro (316 Euro)
    bis 3.100 Euro 490 Euro (336 Euro)
    bis 3.500 Euro 523 Euro (369 Euro)
    bis 3.900 Euro 555 Euro (401 Euro)
    bis 4.300 Euro 588 Euro (434 Euro)
    bis 4.700 Euro 621 Euro (467 Euro)
    bis 5.100 Euro 653 Euro (499 Euro)
    Diese Zahlen gelten, wie gesagt, für Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, und natürlich nur, soweit überhaupt noch ein Anspruch auf Unterhalt besteht: Eigene Erwerbseinkünfte, Ausbildungsvergütungen etc. sind zumindest zum ganz überwiegenden Teil auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen; eine zweite Ausbildung müssen Eltern ihren Kindern in aller Regel auch nicht mehr finanzieren.

    Für studierende Kinder geht auch die neue Düsseldorfer Tabelle von einem monatlichen Unterhaltsbedarf von 640 Euro aus (wobei Studiengebühren und Beiträge zur Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung in dieser Summe noch nicht enthalten sind). Vom selben Betrag ist bei anderen Volljährigen auszugehen, die - ohne zu studieren - nicht mehr bei den Eltern wohnen, eigene Einkünfte sind natürlich genauso anzurechnen.

    Also schnellstens neu berechnen lassen Auch die Mutter muss jetzt zahlen, ob die das dann mit KOsten für Unterkunft und Essen verrechnet ist ihre Sache.

    Gruss Andy

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    2

    Standard Danke

    Hallo Andy,

    vielen Dank für die Antwort.

    Dann werde ich die Angelegenheit mal in die Hand nehmen und versuchen mit meiner Ex vernünftig zu reden.

    Streß wohl vorprogrammiert.

    Danke!!!!

    Pauli

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