Hallo....
habe eine kleine Frage wegen Unterhaltsansprüche.

Meine Tochter fast 19 lebt noch bei ihrer Mutter. Diese ist wieder verheiratet und lebt mit ihren Mann zusammen. Ich habe auch eine Familie mit zwei Kindern 8+12 Jahre. Bin auch verheiratet und habe meine Unterhaltszahlungen eingestellt als meine 19 jährige Tochter in ein freiwilliges soziales Jahr ging. Nun ist sie fertig und will studieren. Mein Nettoeinkommen liegt bei ca. 1850 € . Werden meine Kínder beim errechnen des Unterhaltsgeldes für meine 19 jährige Tochter mitgerechnet ??? Wielange werde ich noch Unterhaltsgeld zahlen müssen und muß ihre Mutter bei der sie zur Zeit noch lebt auch Unterhaltsleistungen erbringen. Sie ist auf der suche nach einer Studentenwohnung. Werde ich auch da noch zur Kasse gebeten ??? Habe vorher Unterhaltsgeld bezahlt nach Düsseldorfertabelle bis zum Antritt zum freiwilligen sozialen Jahr.

Vielen Dank im vorraus für die Tips.

Mit freundlichen Grüßen