Hallo, ich bin neu hier und hab gleich mal eine Frage.
meine Stieftochter ist vor 4 Monaten 18 geworden, bis dahin haben wir ans Jugendamt gezahlt. Als sie volljährig wurde, hat sie uns gesagt, daß wir den Unterhalt auf das Konto ihrer Mutter überweisen sollen und uns die Kontonummer gegeben.
Jetzt hab ich aber schon öfter gelesen, daß wir eigentlich ihre schriftliche Einverständniserklärung bräuchten, da wir auf ihr eigenes Konto überweisen müßten.
Müssen wir jetzt noch auf ihr schriftliches Einverständnis bestehen? Aber wenn sie uns die Kontonummer gegeben hat, setzt das ja eigentlich ihr Einverständnis voraus.
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Wenn die Tochter euch schriftlich diese Kontonummer gegeben hat, ist das meiner Ansicht nach das Einverständnis.
Mündliche Aussagen halte ich hier aber für bedenklich, da im Streitfall nicht nachweisbar.
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