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Thema: Unterhalt

  1. #1
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    Standard Unterhalt

    Guten Tag,

    wie lange und muss überhaupt noch Unterhalt für meinen Sohn zahlen? Er hat gerade sein Abitur gemacht und ich habe keine Info was er machen will (Studieren, Ausbildung) da wir gar keinen Kontakt haben.
    Ich habe vor die Unterhaltzahlungen einzustellen. Darf ich das?
    Hinzu kommt noch, das seine Mutter für eine evtl. Berechnung des Unterhaltes ihre Einkünfte nicht preisgeben will. Hier weis ich nicht wie ich das regeln könnte.

    Wer kann mir hier einen Rat geben?

    Danke im voraus

  2. #2
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    Standard

    Hast du eine Adresse?
    Dann schreib deinen Sohn an, bitte ihn um Auskunft über seine weitere Ausbildung, ggf. sein Einkommen und das Einkommen der Mutter. Setz einen Termin und kündige an, dass du bei Nichtauskunft die Zahlung einstellst.

    Ohne das Einkommen der Mutter, kann dein Unterhaltsanteil nicht errechnet werden.

  3. #3
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    Jetzt gibt es noch eine andere Situation. Mene Ex-Frau hat aufgehört zu arbeiten, sind dann evtl. Unterhaltszahlungen
    von mir allein zu zahlen?

    Danke im Voraus

  4. #4
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    Zitat Zitat von Manni Beitrag anzeigen
    sind dann evtl. Unterhaltszahlungen von mir allein zu zahlen?
    Ja, aber je nachdem, was der Sohn macht, ist das vielleicht gar nicht mehr soviel, da er sämtliche Ansprüche (z.B. BAföG) ausschöpfen muss.

  5. #5
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    Standard Unterhalt und Auskunftspflicht

    Guten Tag,
    ich habe mit meinem Sohn Kontakt aufgenommen und ihm zur Berechnung seines Unterhaltes meine Einkommennachweise an seinen Anwalt gesendet. Das Ergebnis bisher ist, das meinem Sohn ein Unterhalt von 640 € da er ab 1 Oktober ein Studium anfängt, zusteht, ich abüglich Kindergeld 2/3 und seine Mutter 1/3 zahlen soll. Ich bat um die Nachweise von sener Mutter und mir wurde gesagt das mir dieser nicht zusteht. Kann das denn sein? Nach meiner Frage nach einem Nachweis über die Einschreibung in die Uni bekam ich die gleiche Antwort.
    Was ich mich auch Frage, ob ich im moment überhaupt Unterhalt zahlen muss? Schule Ende Juni beendet evtl. Studiumanfang im Oktober

    Dank im Voraus
    Manni

  6. #6
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    Zitat Zitat von Manni Beitrag anzeigen
    das meinem Sohn ein Unterhalt von 640 € da er ab 1 Oktober ein Studium anfängt
    Das ist der Satz für Kinder, welche einen eigenen Haushalt haben.
    Wohnt dein Sohn ab Studienbeginn nicht mehr bei seiner Mutter? Sollte das so sein, hast du nach § 64 Abs. 3 EStG den vorrangigen Kindergeldanspruch.

    Was ist mit BAföG? Das muss dein Sohn beantragen.

    In den 640 € sind übrigens keine Studienbebühren enthalten. Die wären von den Eltern zusätzlich aufzubringen. Bei der Krankenversicherung ist ja derzeit noch eine Familienversicherung möglich.

    Zitat Zitat von Manni Beitrag anzeigen
    Nach meiner Frage nach einem Nachweis über die Einschreibung in die Uni bekam ich die gleiche Antwort.
    Doch das steht dir zu. Dein Sohn muss dich über die Ausbildung und seine Leistungen auf dem laufenden halten.

    Zitat Zitat von Manni Beitrag anzeigen
    Was ich mich auch Frage, ob ich im moment überhaupt Unterhalt zahlen muss? Schule Ende Juni beendet evtl. Studiumanfang im Oktober
    Ja, da diese Übergangszeit unvermeidbar ist.

  7. #7
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    Danke für die Antworten.

    Ich habe nochmals mit meinem Sohn Kontakt aufgenommen und die Nachweise über seine Ausbildung und Einkommennachweise seiner Mutter eingefordert. Er ist wie schon mal erwähnt der Meinung das diese Informationen mir nicht zustehen würde. Kann ich die Zahlungen an ihn jetzt einstellen.

    Manni

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