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Thema: Unterhalt der Eltern meiner Ehefrau

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Beitrag Unterhalt der Eltern meiner Ehefrau

    Hallo Zusammen,

    auf Grund der folgenden Situation frage ich mich, ob die Eltern meiner zukünftigen Ehefrau weiterhin für sie unterhaltspflichtig sind oder nicht.

    Im September dieses Jahres heiraten meine Freundin (20 J.) und ich (21 J.). Gleichzeitig ziehen wir auch ein eine gemeinsame Wohnung (laut Mietvertrag 500€ Warmmiete).
    Wir sind beide Studenten, verdienen aber durch Praktikas noch etwas Geld. Mein Bruttoverdienst beträgt 585€ und ihr Bruttoverdienst 550€.
    Ich beziehe zudem noch Bafög in einer Höhe von etwa 300€.
    Die Eltern meiner Freundin haben ein Jahreseinkommen von ca. 65000€.

    Sind ihre Eltern auf Grund dieser Angaben nun noch unterhaltspflichtig oder bin ich ausschließlich hierzu verpflichtet? Ab welchem Einkommen wäre ich alleine unterhaltspflichtig?

    Es wäre sehr nett, wenn ihr mir erklären könntet, wie ich die Unterhaltspflicht berechne. Auch würde ich mich darüber freuen, wenn ihr Links oder Paragraphen aus Gesetzbüchern hierzu mit mitteilt.
    Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Mühe mir zu helfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Samminho

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    1.542

    Standard

    Als Studenten seit ihr beide nur in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
    Dazu kommt der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung von etwa 64 €.

    Korrigiere mich, wenn ich falsch liege

    Sie hat: 495 € netto + 184 € Kindergeld
    Du hast: 527 € netto + 300 € BAföG + 184 € Kindergeld

    Unterhaltsbedarf: je 640 € + KV + Semesterbeitrag/Studiengebühren

    Zitat Zitat von Samminho Beitrag anzeigen
    Es wäre sehr nett, wenn ihr mir erklären könntet, wie ich die Unterhaltspflicht berechne. Auch würde ich mich darüber freuen, wenn ihr Links oder Paragraphen aus Gesetzbüchern hierzu mit mitteilt.
    Deine Unterhaltspflicht in der Ehe ergibt sich aus dem BGB.

    Bezüglich der Berechnung schau mal, in die Mangelfallprüfung in der DA-FamEStG (Dienstanweisung der Familienkassen, kannst du über die Suchmaschine finden).

    Ich gebe zu, dass ich nicht 100-prozentig weiß, ob das die Berechnung ist, die du suchst. Aber da Trennungsunterhalt ähnlich ermittelt wird, wird es vermutlich hinkommen.

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