Ich blick nicht ganz durch...
Ich bin jetzt 20 und fange ab 1.9. eine Ausbildung an und werde im ersten Lehrjahr knappe 500 € verdienen. Wohnen werde ich nicht mehr bei meinen Eltern, sondern in einer eigenen kleinen Wohnung.
Sind meine Eltern jetzt offiziell verpflichtet mir noch etwas zu zahlen (außer dem Kindergeld) oder nicht?
Liebe Grüße und danke!
Erstmal musst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
500 € brutto oder netto? Wenn brutto wären das 399 € netto.
Unterhaltsbedarf 640 € minus Nettoeinkommen minus BAB minus Kindergeld
Vorausgesetzt du hast noch keine abgeschlossene Ausbildung, sind sie grundsätzlich unterhaltspflichtig. Aber der Betrag liegt < 100 €. Wenn du BAB bekommst oder die 500 € bereits netto sind, liegt der Zahlbetrag sogar bei 0 €.
Brutto... hab aber grad gesehen es wären knappe 600 brutto. wie viel geht denn da bei azubis ab?
das heißt, man hat "anspruch" auf 640 euro?
und wann bekommt man BAB? das muss man bei der arbeitsagentur beantragen oder?
lg und danke schonmal![]()
20,225% Sozialversicherung
478 € netto + 184 € Kindergeld. Somit besteht kein Unterhaltsanspruch mehr.
Ja, der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Hier ein Link mit mehr Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de
LG
Theo
Du kannst auch die Links in meiner Signatur benutzen, um Dich zu informieren.
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
okay vielen vielen Dank!
Ich versteh zwar noch nicht so ganz unter welchen Umständen man BAB bekommt...?
Aber danke![]()
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