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Thema: Kann mein Mann weniger Unterhalt bezahlen

  1. #1
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    Standard Kann mein Mann weniger Unterhalt bezahlen

    Hallo, moin moin
    Ich komme aus Kiel. Mein Mann und ich haben einen Sohn, er ist 3 jahre alt. Ich arbeite nicht. Ich komme aus China. Ich bin im Deutschland schon 3 jahre. Mein Mann hat mit seiner ex Frau noch einen Sohn, er ist schon 11 jahre alt.

    Jetzt bezahlt mein Mann die Unterhalt in Höhe von 275 euro monatlich. Zurzeit möchten wir noch ein kind haben aber ich finde mein Manns Gehalt ist nicht genug. Ist es möglich das mein Mann, nach dem Geburt unseres zweite kindes, weniger Unterhalt bezahlen kann? Wenn ja, dann wie viel weniger?

    Mein Mann verdient 1850 euro monatlich. Seine ex Frau ist schon verheiratet und lebt zusammen mit ihrem Sohn und ihrem Mann.

    Vielen dank Leute
    Schöne Grüsse

  2. #2
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    1850 euro ist netto, das habe ich vergessen zu sagen
    danke

  3. #3
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    Standard

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Mein Mann hat mit seiner ex Frau noch einen Sohn, er ist schon 11 jahre alt.
    Jetzt bezahlt mein Mann die Unterhalt in Höhe von 275 euro monatlich.
    Wie und wann wurde das festgesetzt? Eigentlich müsste er 291 € zahlen.

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Zurzeit möchten wir noch ein kind haben aber ich finde mein Manns Gehalt ist nicht genug. Ist es möglich das mein Mann, nach dem Geburt unseres zweite kindes, weniger Unterhalt bezahlen kann? Wenn ja, dann wie viel weniger?
    Folgendes Beispiel, die Zahlen müsstet ihr ggf. anpassen:
    Einkommen des Vater bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen: 1.757 €

    1. Kind dann 12 Jahre alt - Unterhaltszahlbetrag 334 €
    2. Kind dann 4 Jahre alt - Unterhaltszahlbetrag 225 €
    3. Kind 0 Jahre alt - Unterhaltszahlbetrag 222 €

    Da dein Mann nach Abzug des Kinderunterhalts nicht unter seinen Selbstbehalt (900 €) rutscht, kann er den Unterhalt für sein 1. Kind nicht mindern. Reicht das verbleibende Einkommen nicht aus, um auch dich zu unterhalten, könnt ihr als Familie:
    - Wohngeld + Kinderzuschlag beantragen
    - ALG II beantragen
    - evtl. besteht auch Anspruch auf Elterngeld für dich

  4. #4
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Wie und wann wurde das festgesetzt? Eigentlich müsste er 291 € zahlen.
    Das ist falsch, bitte vergessen

    Warum kann man hier die Beiträge nicht ändern?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Das ist falsch, bitte vergessen

    Warum kann man hier die Beiträge nicht ändern?
    Vielen Dank für deine schnelle und gute antworten.
    275euro ist 240euro unterhalt plus 35euro rückstand, damals war mein Mann arbeitslos, dann konnte er nicht bezahlen. Jetzt arbeitet er wieder, aber muss er auch Rückstand bezahlen.

    Ich weiss es wie die 240 euro unterhalt ausgerechnet ist. Kannst du mir sagen?

  6. #6
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    Folgendes Beispiel, die Zahlen müsstet ihr ggf. anpassen:
    Einkommen des Vater bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen: 1.757 €

    1. Kind dann 12 Jahre alt - Unterhaltszahlbetrag 334 €
    2. Kind dann 4 Jahre alt - Unterhaltszahlbetrag 225 €
    3. Kind 0 Jahre alt - Unterhaltszahlbetrag 222 €

    Da dein Mann nach Abzug des Kinderunterhalts nicht unter seinen Selbstbehalt (900 €) rutscht, kann er den Unterhalt für sein 1. Kind nicht mindern. Reicht das verbleibende Einkommen nicht aus, um auch dich zu unterhalten, könnt ihr als Familie:
    - Wohngeld + Kinderzuschlag beantragen
    - ALG II beantragen
    - evtl. besteht auch Anspruch auf Elterngeld für dich[/QUOTE]

    Oha, jetzt habe ich mehr frage, hehe, sorry, mein deutsch ist schlecht
    1, Mein mann muss auch für mich Unterhalt bezahlen, oder nicht? Wenn ja, dann bleibt nach Abzug nicht 900euro, dann kann er weniger Unterhalt für 1.Kind bezahlen?
    2, Was ist Wohngeld und Kinderzuschlag?
    3, Was ist ALG II?
    4, As far as I know, Elterngeld lasts only 1 year after the birth of the baby, oder?

    noch mal Dank von mir
    Hui

  7. #7
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    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Kannst du mir sagen?
    Es wäre interessant, wer den Unterhalt festgesatzt hat. Wenn dein Mann unverschuldet arbeitslos war, muss es den Unterhalt eigentlich nicht nachzahlen. Es sei denn, es gibt einen Unterhaltstitel und er hat versäumt diesen ändern zu lassen.

    240 € Unterhalt wurden vermutlich 2009 festgesetzt:
    322 € minus 1/2 Kindergeld = 240 €

    Seit 01.01.2010 gilt laut Düsseldorfer Tabelle:
    364 € abzgl. 1/2 Kindergeld = 272 €

    Ob er das nachzahlen muss, hängt von mehreren Faktoren ab, die ich hier nicht einschätzen kann. Gibt es einen Unterhaltstitel? Welche Unterhaltsvereinbarungen gibt es ansonsten? Bei Streitigkeiten wäre der Gang zu einer Beratungsstelle zu empfehlen.
    Aber wenn die Mutter bisher nicht auf die Erhöhung bestanden hat ...

  8. #8
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    Ich finde, dein Deutsch ist sehr gut

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    1, Mein mann muss auch für mich Unterhalt bezahlen, oder nicht? Wenn ja, dann bleibt nach Abzug nicht 900euro, dann kann er weniger Unterhalt für 1.Kind bezahlen?
    Nein, das geht leider nicht so.

    Es gibt verschiedene Unterhaltsränge. Im 1. Rang sind alle minderjährigen Kinder. Du bist im 2. Unterhaltrang.

    Erst muss der Unterhaltsbedarf der Kinder im 1. Rang vollständig erfüllt sein. Danach kommt erst dein Unterhaltsanspruch an die Reihe.

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Was ist Wohngeld und Kinderzuschlag?
    Was ist ALG II?
    Wohngeld: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...d-Hinweise.pdf
    Kinderzuschlag: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erzuschlag.pdf
    ALG II: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...att-Alg-II.pdf

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    As far as I know, Elterngeld lasts only 1 year after the birth of the baby, oder?
    Elterngeld gibt es in der Regel ein Jahr. Es kann aber auf zwei Jahre gestreckt werden, dann gibt es aber nur die Hälfte.

    Elterngeld: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ...e,rwb=true.pdf

  9. #9
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Es wäre interessant, wer den Unterhalt festgesatzt hat. Wenn dein Mann unverschuldet arbeitslos war, muss es den Unterhalt eigentlich nicht nachzahlen. Es sei denn, es gibt einen Unterhaltstitel und er hat versäumt diesen ändern zu lassen.

    240 € Unterhalt wurden vermutlich 2009 festgesetzt:
    322 € minus 1/2 Kindergeld = 240 €

    Seit 01.01.2010 gilt laut Düsseldorfer Tabelle:
    364 € abzgl. 1/2 Kindergeld = 272 €

    Ob er das nachzahlen muss, hängt von mehreren Faktoren ab, die ich hier nicht einschätzen kann. Gibt es einen Unterhaltstitel? Welche Unterhaltsvereinbarungen gibt es ansonsten? Bei Streitigkeiten wäre der Gang zu einer Beratungsstelle zu empfehlen.
    Aber wenn die Mutter bisher nicht auf die Erhöhung bestanden hat ...
    Vielen dank noch mal
    240euro plus 35euro is the agreement between the lawyers of my husband and his ex wife.
    Mein Mann war unverschuldet arbeitslos, but how can we prove it? If we can prove it, does it mean that we do not need to nachzahlen?

    Ja, ich denke es gibt einen Unterhaltstitel. Mein Mann 2009 wegen Unterhalt eine Gehaltspfändung von Amtsgericht kiel bekommen. Da steht wie viele mein Mann nachzahlen muss. Ist das Unterhaltstitel? Weil mein Mann die Unterhalt nicht sofort bezahlt hat nachdem er wieder 2007 angefangen zu arbeiten hat. Damals 2007 verdiente mein Mann nur ca.1200euro monatlich. Das ist nicht viel für unseren Familie, deswegen haben wir nicht die Unterhalt sofort bezahlt. Schade!!!

    Sorry, was ist Unterhaltsvereinbarung? Die Mutter hat bisher noch nicht auf die Erhöhung bestanden. Sonst muessen wir mehr bezahlen. Das ist scheisse, sorry again.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Ich finde, dein Deutsch ist sehr gut



    Nein, das geht leider nicht so.

    Es gibt verschiedene Unterhaltsränge. Im 1. Rang sind alle minderjährigen Kinder. Du bist im 2. Unterhaltrang.

    Erst muss der Unterhaltsbedarf der Kinder im 1. Rang vollständig erfüllt sein. Danach kommt erst dein Unterhaltsanspruch an die Reihe.



    Wohngeld: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...d-Hinweise.pdf
    Kinderzuschlag: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erzuschlag.pdf
    ALG II: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...att-Alg-II.pdf



    Elterngeld gibt es in der Regel ein Jahr. Es kann aber auf zwei Jahre gestreckt werden, dann gibt es aber nur die Hälfte.

    Elterngeld: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ...e,rwb=true.pdf
    Vielen dank für deine tippen. Life in Deutschland is never easy.
    Jetzt habe ich noch ein paar Fragen.
    1, Wenn das 1. Kind über 18 ist, dann können wir weniger Unterhalt bezahlen, oder nicht?
    2, Wann endet das Kindergelt?
    3, Wann endet der Unterhalt?

    schönen Abend
    bis morgen

  11. #11
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    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Wenn das 1. Kind über 18 ist, dann können wir weniger Unterhalt bezahlen, oder nicht?
    Das kann man jetzt noch nicht beantworten, da es von den Umständen abhängt, wenn das Kind 18 wird. Geht es dann noch zur Schule? Wieviel verdienen beide Elternteile? etc.

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Wann endet das Kindergelt?
    Mit 18. Wenn das Kind eine Ausbildung absolviert, kann es bis 25 verlängert werden.

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Wann endet der Unterhalt?
    In der Regel mit Abschluss der ersten Ausbildung. Wenn das Kind sich aus eigenen Mitteln (z.B. Ausbildungsvergütung) finanzieren kann, auch eher.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    In der Regel mit Abschluss der ersten Ausbildung. Wenn das Kind sich aus eigenen Mitteln (z.B. Ausbildungsvergütung) finanzieren kann, auch eher.
    Guten Morgen,
    Dank sehr
    Darf ich fragen, wie viel kann das 1.Kind sich eigenen Mitteln finanzieren, dann braucht mein Mann den Unterhalt nicht mehr bezahlen? 640euro netto monatlich?

    Wenn das Kind keine Ausbildung macht, wie lange muss mein Mann noch bezahlen? oder für immer bezahlen?

  13. #13
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Das kann man jetzt noch nicht beantworten, da es von den Umständen abhängt, wenn das Kind 18 wird. Geht es dann noch zur Schule? Wieviel verdienen beide Elternteile? etc.
    Vielen dank
    Für ein minderjähriges Kind, mein Mann bezahlt laut Düsseldorf Tabelle, egal wie viel verdient die Mutter?
    Für ein volljäriges Kind, z.B. mein Mann verdient 1850 euro netto, die Mutter 1200euro netto, und das Kind macht keine Ausbildung, dann wie viel soll mein Mann bezahlen, und wie viel soll die Mutter?

    Wann kann mein Mann direct an dem 1.Kind Unterhalt bezahlen? Wenn das Kind 18 wird? oder wenn das Kind eine Ausbildung macht?

    Grüsse
    Mima happy day

  14. #14
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    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Darf ich fragen, wie viel kann das 1.Kind sich eigenen Mitteln finanzieren, dann braucht mein Mann den Unterhalt nicht mehr bezahlen? 640euro netto monatlich?
    Natürlich darfst du fragen
    Da das Kind auch Kindergeld bekommt, würden derzeit ca. 550 € netto ausreichen um sich selbst zu finanzieren.
    Aber auch das hängt von mehreren Faktoren ab.
    Bei einem Studium kann BAföG beantragt werden.
    Wohnt das Kind z.B. während einer betrieblichen Ausbildung nicht mehr zuhause, kann es auch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
    Beides würde die Eltern finanziell entlasten.

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Wenn das Kind keine Ausbildung macht, wie lange muss mein Mann noch bezahlen? oder für immer bezahlen?
    Für immer muss er auf keinen Fall zahlen.
    Findet das Kind keinen Ausbildungsplatz muss es nachweisen, dass es sich ernsthaft bemüht. Sucht es keinen Ausbildungsplatz können die Eltern die Unterhaltszahlungen einstellen.

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Für ein minderjähriges Kind, mein Mann bezahlt laut Düsseldorf Tabelle, egal wie viel verdient die Mutter?
    Richtig.

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Für ein volljäriges Kind, z.B. mein Mann verdient 1850 euro netto, die Mutter 1200euro netto, und das Kind macht keine Ausbildung, dann wie viel soll mein Mann bezahlen, und wie viel soll die Mutter?
    Keine Ausbildung und auch keine Bewerbungen: kein Unterhaltsanspruch

    Geht das Kind aufs Gymnasium, dann muss der Vater (nach heutigem Stand) 304 € zahlen, die Mutter 88 €
    Macht das Kind eine andere Ausbildung liegt der Selbstbehalt statt bei 900 € bei 1.100 €. Der Unterhalt des Vaters dürfte dann unter 150 € liegen.
    (Zahlen beziehen sich auf die heutigen Verhältnisse.)

    Jetzt schon den Unterhaltsanspruch für in 7 Jahren abzuschätzen ist aber eigentlich nicht möglich. Es ist ja noch gar nicht absehbar, wie sich die Verhältnisse bei allen Beteiligten entwickeln.

    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Wann kann mein Mann direct an dem 1.Kind Unterhalt bezahlen? Wenn das Kind 18 wird?
    Ja, ab 18 ist der Unterhalt direkt an das Kind zu überweisen.

    Viele Grüße
    Theo

  15. #15
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    Vielen dank und guten Morgen Theo, :-)
    Ich habe noch ein Problem, bitte gib mir deine tippen...

    Das 1.Kind ist 1999 geboren. 2001 ist mein Mann geschieden, dann weniger als 1 jahr (2002) war mein mann unverschuldet arbeitslos, dann konnt er nicht Unterhalt bezahlen.
    Seit 2007 arbeitet mein Mann wieder vollzeit. Zwischen 2002 und 2007, hat mein Mann nur zeitarbeit gemacht, sehr wenig geld, ca. netto 500euro.

    Ok, 2009 hat er eine Gehaltspfändung von gericht bekommen, da steht er muss in Höhe von 17,000euro Rückstand Unterhalt(von 2002 bis 2009) bezahlen, und jeder monat beleibt nur 800euro netto für mein Mann zum essen und miete, weil sie wissen nicht dass mein Mann wieder verheiratet ist und noch ein Kind hat. Dann haben wir eine Anwältin besucht, und endlich, wir bezahlen 240euro Unterhalt plus 35euro Rückstand. Aber Ich finde wir sollen nicht so viel Rückstand Unterhalt bezahlen. Ich denke wir sollen nur den Unterhalt von 2007 bis 2009 bezahlen.

    Was denkst du?
    vielen dank noch mal
    Schöner Tag
    Grüsse
    Mima happy day

  16. #16
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    Zitat Zitat von mimahappyday Beitrag anzeigen
    Ok, 2009 hat er eine Gehaltspfändung von gericht bekommen, da steht er muss in Höhe von 17,000euro Rückstand Unterhalt(von 2002 bis 2009) bezahlen. Aber Ich finde wir sollen nicht so viel Rückstand Unterhalt bezahlen. Ich denke wir sollen nur den Unterhalt von 2007 bis 2009 bezahlen.
    Das klingt als hätte es einen pfändbaren Unterhaltstitel gegeben. Da hätte dein Mann 2002 auf Abänderung klagen müssen, als sich sein Einkommen unverschuldet verringerte.

    Aber dieses Problem ist für ein Forum zu kompliziert, dann man die Unterlagen nicht einsehen kann. Das wäre ein Fall für einen Anwältin.

    Viele Grüße

  17. #17
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Das klingt als hätte es einen pfändbaren Unterhaltstitel gegeben. Da hätte dein Mann 2002 auf Abänderung klagen müssen, als sich sein Einkommen unverschuldet verringerte.

    Aber dieses Problem ist für ein Forum zu kompliziert, dann man die Unterlagen nicht einsehen kann. Das wäre ein Fall für einen Anwältin.

    Viele Grüße
    Dein Antwort ist immer sehr schnell, dank sehr...
    Aber mein Mann 2002 hat nicht auf abänderung geklagt, schade. Wenn wir jetzt das machen, ist es schon zu spät?

    Ja, du hast recht, wir sollen Anwalt besuchen...
    Dank für die tippen.

    grüsse aus kiel
    Mima happy day

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