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Thema: Wann endet Anspruch auf Unterhalt?

  1. #1
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    Ausrufezeichen Wann endet Anspruch auf Unterhalt?

    Hallo!!

    Ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation.

    Ich habe 2004 mein Abi gemacht und habe 2 Semester Studiert...Biologie und Pädagogik auf Lehramt. In dieser Zeit habe ich auch Unterhalt von meinen Eltern bekommen.

    Nach diesen 2 Semestern habe ich das Studium abgebrochen. Ich wollte schon immer Medizin studieren, aber die Anmeldefristen waren längst vorbei. Also fing ich 2006 mit der Ausbildung zur Krankenschwester an. Nach 1 1/2 Jahren konnt ich das einfach nicht mehr weiter machen und es hat mich auch ganz klar von dem Wunsch Medizin zu studieren abgebracht. Bin dann ein halbes Jahr arbeiten gegangen um mich wieder für ein Studium einzuschreiben.
    Für diese 2 Jahre bekam ich kein Unterhalt, da ich selbst Geld verdiente.

    Im WS 07/08 konnte ich dann in Bochum mein Studium in Biologie und Pädagogik machen und befinde mich nun im 6. Semester.
    Bisher bekam ich auch Unterhalt. Mein Vater verdient sehr gut und hat durch einen Verkauf seiner damaligen Firma viel Geld. Meine Mama arbeitet zur Zeit nicht, gibt aber dennoch etwas zum Unterhalt hinzu.

    Ausschlaggebend, dass mein Vater mir nichts mehr geben will ist, weil ich mir einen Hund geholt habe.
    Ich werde im August 27 Jahre alt, wohne mit meinem Freund (Student) zusammen und bin auf das Geld angewiesen.

    Habe ich noch Anspruch auf Unterhalt? Wenn ja, wie lange noch??

    Liebe Grüße!!

  2. #2
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    Zitat Zitat von PlaysPretty Beitrag anzeigen
    Ausschlaggebend, dass mein Vater mir nichts mehr geben will ist, weil ich mir einen Hund geholt habe.
    Was ist das denn für eine Begründung

    Normalerweise müssen Eltern Unterhalt leisten, bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast. Allerdings bist du verpflichtet die Ausbildung schnellstmöglich durchzuziehen. Wovon bei dir keine Rede sein kann.

    Zwei Ausbildungsabbrüche führen eigentlich dazu, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Ob es sich positiv für dich auswirkt, dass du deine 1. Ausbildung wieder aufgenommen hast und deine Vater dem durch seine bisherigen Unterhaltszahlungen auch zugestimmt hat, kann ich nicht sagen.

    Hast du BAföG beantragt?

    Sollte dein Vater dabei bleiben, keinen Unterhalt mehr zahlen zu wollen, fallen mir folgende Möglichkeiten ein:
    1. Du beantragst BAföG-Vorausleistung nach § 36 BAföG.
    2. Du lässt dich anwaltlich beraten, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht.

  3. #3
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    Die Begründung ist wirklich schwach. Er sagt er gibt mir anscheinend zu viel Geld, dass ich mir einen Hund leisten kann - also will er mir nichts mehr geben.

    Mein Vater verdient zu viel, kann ich dann trotzdem Bafög bekommen?
    Steht nicht irgendwo, dass man eine Zeit der Orientierung zugesprochen bekommt ohne den Anspruch auf Unterhalt zu verlieren?
    Kostet so eine Rechtsberatung etwas?

  4. #4
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    Zitat Zitat von PlaysPretty Beitrag anzeigen
    Die Begründung ist wirklich schwach. Er sagt er gibt mir anscheinend zu viel Geld, dass ich mir einen Hund leisten kann - also will er mir nichts mehr geben.
    Laut Düsseldorfer Tabelle müssten deine Eltern dir 640 € im Monat geben, weniger wenn du z.B. einen Minijob hast.

    Kleine Argumentationshilfe, damit dein Vater vielleicht doch weiterzahlt: Da für dich kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, kann er die Unterhaltsaufwendungen für dich nach § 33a EStG in der Steuererklärung angeben.

    Zitat Zitat von PlaysPretty Beitrag anzeigen
    Mein Vater verdient zu viel, kann ich dann trotzdem Bafög bekommen?
    Vorausleistung ja, wenn du keinen Unterhalt bekommst. Das Amt prüft dann, ob sie es bei deinen Eltern einklagen können.

    Zitat Zitat von PlaysPretty Beitrag anzeigen
    Steht nicht irgendwo, dass man eine Zeit der Orientierung zugesprochen bekommt ohne den Anspruch auf Unterhalt zu verlieren?
    Im Gesetz steht nur, das ein Unterhaltsanspruch besteht.
    Das ganze drumherum (Wie lange? Orientierungsphase? Abgebrochene Ausbildung?) ergibt sich meist durch Gerichtsurteile.
    Kann man sich anhand der bestehenden Entscheidungen untereinander nicht einigen, bleibt meist nur selbst zu klagen. Jeder Unterhaltsfall ist ja auch irgendwie anders gelagert.
    Als Orientierungsphase gewähren die Gerichte dem Kind meist ein Jahr.

    Nur meine persönliche Meinung, keine rechtliche Beratung : Dein Vater hat vor 3 Jahren zugestimmt, deine Ausbildung zu unterstützen und kann jetzt nicht mittendrin, noch dazu mit fadenscheinigen Gründen, die Zahlung einstellen. Wenn dann hätte er dir bereits vor 3 Jahren die "rote Karte" zeigen müssen. Das du in den letzten drei Jahren nicht gebummelt hast, setze ich mal voraus

    Zitat Zitat von PlaysPretty Beitrag anzeigen
    Kostet so eine Rechtsberatung etwas?
    Ja. Evtl. hast du Anspruch auf einen Beratungsschein.

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