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Thema: Unterhalt für Tochter 21 Jahre alt.

  1. #1
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    Ausrufezeichen Unterhalt für Tochter 21 Jahre alt.

    Hallo Ihr lieben,

    meine uneheliche Tochter 21 Jahre, eigene Wohnung, hat eine Ausbildung als Erzieherin begonnen und nicht erfolgreich abgeschlossen. Anschließend hat sie einen Gang zurück geschaltet und eine Ausbildung als Kinderpflegerin absolviert. Nun besteht Ihr noch ein Anerkennungsjahr bevor. Ihre schulischen Leistungen sind mittlerweile wieder besser geworden und aus diesem Grund möchte sie ihre Ausbildung als Erzieherin im Anschluss nachholen. Da in dieser Berufssparte bekanntlich keine Ausbildungsvergütungen üblich sind, zahle ich noch zur Zeit einen Unterhalt von € 600,- inkl. Kindergeld. Bafög erhält sie nicht, da ich zu viel verdiene.

    Wie lange stehe ich überhaupt noch in der Pflicht die Unterhaltsleistungen zu zahlen?

    Hat ihre Mutter nicht auch eine Unterhaltspflicht, um mich zu entlasten? (Soweit ich weiß, arbeitet sie auf 400 €-Basis und erhält Harz4, genau weiß ich es aber nicht).

    Wer kann mir einen verlässlichen Rat geben?

    Vielen Dank im voraus.

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Jenne65 Beitrag anzeigen
    aus diesem Grund möchte sie ihre Ausbildung als Erzieherin im Anschluss nachholen.
    Naja, eine Unterhaltspflicht besteht vermutlich nicht mehr, da sie eine abgeschlossene Ausbildung hat.

    Ich weiß nicht wo ihr wohnt, aber in NRW wird bis 2014 die Kinderpflegerin so gut wie abgeschafft. Ab da kommen gemäß Kinderbildungsgesetz fast nur noch Fachkräfte (Erzieherinnen) zum Einsatz.
    Vielleicht sieht es in anderen Bundesländern ähnlich aus und da wäre es überlegenswert, dass du deine Tochter unterstützt


    • Ist die 1. Ausbildung zur Erzieherin nicht in irgend einer Form anrechenbar?
    • Die Ausbildung Erzieherin kann berufsbegleitend erfolgen, dann könnte deine Tochter schonmal eigenes Geld verdienen.
    • Viele Ausbildungsgänge zur Erzieherin schließen mit einem einjährigen Berufspraktikum, wo deine Tochter locker über 1.000 € brutto verdient. In 2. Halbjahr (Januar bis Juli) des Berufspraktikums kommt regelmäßig sogar der anteilige Kindergeld-Grenzbetrag in Gefahr.


    Auch einen Versuch wert: Du stellst die Zahlungen ein. Deine Tochter beantragt BAföG-Vorausleistung. Und das BAföG-Amt prüft dann, ob du überhaupt noch zahlen musst und ob sie es von dir zurückfordern können.

    Zitat Zitat von Jenne65 Beitrag anzeigen
    Hat ihre Mutter nicht auch eine Unterhaltspflicht, um mich zu entlasten? (Soweit ich weiß, arbeitet sie auf 400 €-Basis und erhält Harz4, genau weiß ich es aber nicht).
    Eine Unterhaltspflicht der Mutter besteht schon, aber sie ist anscheinend nicht leistungsfähig.

  3. #3
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    Standard Unterhalt für Tochter 21 Jahre alt.

    Hallo Theo,

    vielen Dank erst einmal für Deine spontane Antwort. Bevor meine Tochter, wohnhaft in Bremen, sich staatlich anerkannte Kinderpflegerin nennen darf, muss sie noch das Anerkennungsjahr absolvieren. Dann ist sie erst fertig.
    In diesem Anerkennungsjahr bekommt sie angeblich kein Geld. Ich möchte sie jetzt auch nicht in eine Notlage versetzen, indem ich die Unterhaltszahlungen einstelle. Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas verunsichert.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Jenne65 Beitrag anzeigen
    In diesem Anerkennungsjahr bekommt sie angeblich kein Geld.
    Find ich ungewöhnlich.
    Ich will mich jetzt auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber den Vertrag über das Anerkennung solltest du dir mal zeigen lassen.

    Zitat Zitat von Jenne65 Beitrag anzeigen
    Ich möchte sie jetzt auch nicht in eine Notlage versetzen, indem ich die Unterhaltszahlungen einstelle.
    Ich dachte sie wäre schon fertig und bezog den "Tipp" für die Ausbildung zur Erzieher. Während des Anerkennungsjahres zur Kinderpflegerin musst du natürlich noch zahlen, wenn sie tatsächlich kein Gehalt bekommt.

    Das mit dem Anerkennungsjahr hatte ich in deinem 1. Beitrag glatt überlesen

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