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Thema: Nebenjob ?! verwirrung

  1. #1
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    Standard Nebenjob ?! verwirrung

    Ich bin 19 jahre alt habe mein Mitleren Schulabschluss gemacht 2009 seit dem zuhause mir is jede menge SHite passiert z.b dieses jahr ich habe ein ausbildungsvertrag bekommen der wieder zu nichte gemacht wurde vor 3 tagen ... jetzt meine frage ich habe seit jahren Kein cent in den taschen ich kenne mein erzeuger nicht der jedoch unterhalt zahlt was meine eltern aber nehmen und das kindergeld ebend so da sie es brauchen um zu leben ... ich selber habe also nichts wie sieht es auch wenn ich jetzt ein job annheme 400 euro basis wird dann das unterhalt gestichen also bekommt meine mom nichmehr den vollen unterhalt gezahlt ?!?! man muss es doch einsehen das ein 19 jähriger auch mal geld in den taschen haben will und ja suche jetzt seit 2 tagen wieder ne ausbildung aber is nich ganz einfach

  2. #2
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    Wohnst du allein oder bei deiner Mutter?

  3. #3
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    Ich wohne noch bei meiner mutter

  4. #4
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    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    ich kenne mein erzeuger nicht der jedoch unterhalt
    Offensichtlich kennt deine Mutter ja deinen leiblichen Vater. Dann muss sie dir auch Auskunft geben. Rein rechtlich müsste er seit deine Volljährigkeit den Unterhalt an dich überweisen.
    Du müsstest diesen Unterhalt dann aber auch für deinen Lebensunterhalt (inkl. anteiliger Unterkunftskosten) einsetzen.

    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    was meine eltern aber nehmen
    und das kindergeld ebend so da sie es brauchen um zu leben
    Lebt ihr von Harzt IV?

    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    wie sieht es auch wenn ich jetzt ein job annheme 400 euro basis wird dann das unterhalt gestichen also bekommt meine mom nichmehr den vollen unterhalt gezahlt ?!?!
    Da du dich derzeit in keiner Ausbildung befindest, wird dein Einkommen (nach Abzug von 40 € berufsbedingte Aufwendungen) in voller Höhe auf deinen Unterhalt angerechnet.

    Grundsätzlich sind aber beide Elternteile unterhaltspflichtig. Sollte deine Mutter leistungsfähig sein (> 1.100 € netto - was in deinem Beitrag aber eher nicht danach klingt), wird ein Teil deines Einkommens von ihrem Unterhalt (Sachleistungen) und ein Teil vom Barunterhalt deines Vater abgezogen.

    Bekommt ihr Harzt IV müsste man die Anrechnung dort auch mit berücksichtigen.

    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    man muss es doch einsehen das ein 19 jähriger auch mal geld in den taschen haben will
    Ich kenne eure finanzielle Situation nicht, aber wenn ihr von Hartz IV leben sollte, erhält deine Mutter 287 € (+ Miete) für dich. Darin sind der Unterhalt und das Kindergeld schon enthalten.
    Einsehen, dass ein 19-Jähriger (Taschen-)Geld braucht, ist das eine, das Geld auch (übrig) haben, ist eine andere Sache.

  5. #5
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    Für den Fall das ihr tatsächlich von Harzt IV lebt:

    Weißt du wieviel Unterhalt für dich gezahlt wird?
    Wie hoch ist eure Miete?

    Mit diesen Informationen könnte man dir sagen, wieviel deines Nebenjobs du evtl. behalten könntest.

  6. #6
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    Naja meine mutter is aus Gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig und mein "steif" vater also er is wie mein richtiger vater in mein augen da er mich mit erzogen hat und nich mein erzeuger ... den ich nichmal sehen will ... und ja ... also ich denk mal aber mein stiefvaters finananzen haben damit nichts zutun is ja nich ein teil meiner eltern denk ich mal ... meine mutter bekommt 316 euro unterhalt + kindergeld

  7. #7
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    achso und ja meine mutter bekommt KEIN CENT vom stadt also sie hat NICHTS eigendes alles von mein stiefvater

  8. #8
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    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    meine mutter bekommt 316 euro unterhalt + kindergeld
    Somit leistet nur dein leiblicher Vater Unterhalt für dich. Verdienst du in dem Minijob 400 €, wäre dieser Unterhalt komplett weg.
    Unterm Strich ein Nullsummenspiel.

    Bleibt nur, mit deiner Mutter zu reden. Der Barunterhalt steht dir zu, du müsstest dich nur mit deiner Mutter auf das Kostgeld einigen. Aber etwas Taschengeld sollte schon bleiben.

    Mal überlegen, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt:

    Freiwilliges Soziales Jahr/Ökologisches Jahr -> Taschengeld (Höhe unterschiedlich) und Verpflegung und Kindergeld, aber keinen Unterhaltsanspruch
    Grundwehr- oder Zivildienst -> Sold (anfangs 282,30 €) + Verpflegung + Unterkunft, aber keinen Unterhaltsanspruch und keinen Kindergeldanspruch

    Gibt es ab August eine schulische Ausbildung, die dich interessieren würde? Wenn du Schüler bist, wäre der Minijob überobligatorisch und nur zu 50% auf deinen Unterhalt anzurechnen. Außerdem könntest du Schüler-BAföG beantragen. (Könnte zwar in der Summe dann auch zum Verlust des Unterhalts führen, aber du stündest finanzielle besser da.)

    Mehr fällt mir leider jetzt nicht ein.

  9. #9
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    Geht das nich wenn ich einfach ein nebenjob mache und mir die 400 euro einstecke und meine mutter weiterhin unterhalt zahlt muss mein erzeuger ja nich wissen oder passiert das alles automatisch ?

  10. #10
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    Ich meine natürlich meine mutter weiterhin unterhalt bezieht

  11. #11
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    Wenn ihr deinen Vater bewusst betrügt und er bekommt es raus, dann hast du für immer deinen Unterhaltsanspruch verwirkt.

  12. #12
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    Ja ich wusste es ja nich
    was heißt bewusst ich finds unfair meine eltern haben nich genug zum leben und brauchen das geld und ich kann kein nebenjob machen... wie is es wenn ich ne ausbildung habe wird dann auch so gerechnet wie beim nebenjob ?

  13. #13
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    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    Ja ich wusste es ja nich
    Du bist Volljährig und für deinen Unterhalt selbst verantwortlich. Das deine Mutter alles macht, schützt dich nicht vor den Folgen, wenn sie gegenüber dem Vater falsche Angaben macht oder Einkommen verschweigen sollte.

    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    was heißt bewusst ich finds unfair meine eltern haben nich genug zum leben und brauchen das geld
    Dein Vater ist nur für dich zuständig. Und wenn du genug Einkommen hast, um deinen Bedarf zu decken, dann braucht er nicht zu zahlen.

    Deine Mutter und dein Stiefvater haben genügend andere Möglichkeiten um ihren Bedarf zu decken (z.B. Wohngeld, ALG II, Erwerbsminderungsrente).

    Wobei davon auszugehen ist, dass nicht deine Eltern von den 500 € (316 € + 184 €) leben, sondern du. Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, Kosmetik, etc. etc. ... das kostet.

    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    ich kann kein nebenjob machen...
    Kannst du doch. Nur musst du dann von dem Geld auch deinen Lebensunterhalt bestreiten.
    400 € aus dem Job wären immerhin mehr als 316 € Unterhalt

    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    meine mutter bekommt 316 euro unterhalt
    wie is es wenn ich ne ausbildung habe wird dann auch so gerechnet wie beim nebenjob ?
    1. 316 € + (in 2008) 154 € Kindergeld = 470 € -> das entspricht der 4. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle von 2008
    Wurde der Unterhalt zuletzt 2008, vermutlich zu deinem 18. Geburtstag, festgesetzt? Sollte das so sein, solltet ihr mal wieder sein Einkommen und den Unterhalt prüfen. In der 4. Einkommensstufe wären inzwischen 378 € Unterhalt zu zahlen.

    2. Bei einer Ausbildung wird wie folgt gerechnet:
    Ausbildungsvergütung minus 90 € ausbildungsbedingte Mehraufwendungen -> der Rest wird, da deine Mutter keinen Unterhalt leistet/leisten kann, komplett auf den Unterhalt deines Vaters angerechnet

  14. #14
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    2. Bei einer Ausbildung wird wie folgt gerechnet:
    Ausbildungsvergütung minus 90 € ausbildungsbedingte Mehraufwendungen -> der Rest wird, da deine Mutter keinen Unterhalt leistet/leisten kann, komplett auf den Unterhalt deines Vaters angerechnet
    Das heißt bei einer ausbildung wo ich 400 euro raus habe ... ?

    400-90 = 310 Unterhalt o.O also je mehr ich verdiesne in der ausbildung desto mehr unterhalt haha ...

  15. #15
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    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    400-90 = 310 Unterhalt o.O also je mehr ich verdiesne in der ausbildung desto mehr unterhalt haha ...
    Nein, je mehr du verdienst, desto weniger Unterhalt erhälst du.

    Bei einer Ausbildung, wo du 400 € netto verdienst, verringert sich der Unterhaltszahlbetrag um 310 €.

  16. #16
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    d.h wenn ich in einer ausbildung 399 euro netto bekomm muss er mir 1 euro geben Is das nur in deutschland alles so komplieziert ich hasse sowas ...

  17. #17
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    Ich denk du bekommst 316 € Unterhalt? Warum dann 1 €?

  18. #18
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    jaja stimmt schon tut mir leid verrechnet wie is das beim Bund ... bekomm ich da unterhalt zusätzlich ich vermute nein

  19. #19
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    Zitat Zitat von bigstev Beitrag anzeigen
    bekomm ich da unterhalt zusätzlich ich vermute nein
    Richtig vermutet.

    Beim Bund tritt "Vater Staat" an die Stelle deiner Eltern. Er stellt Unterkunft, Verpflegung, Kleidung etc.

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