Guten tag,
Ich suche eine Antwort und hoffe sehr, da? Sie mir weiterhelfen können. Aber erst die Fakten:
Mein Sohn ist 19 jahre alt, er hat seine Ausbildung nach 2 Jahren abgebrochen. Er wollte zur Bundeswehr gehen aber leider ist er ausgemustert worden. Den Grund weiß ich leider immer noch nicht. Er meinte, er dürfe auch nicht zum Zivildie nst antreten. Ich habe ihm gesagt, daß er um einen Job kümmern sollte, aber er will nichts machen und hat keine Lust. Lieber sind ihm Parties und Skateboard fahren. Gestern war der Höhepunkt: Wir haben miteinander gesprochen und er sagte, daß er sich arbeitlos melden will und einen Termin hätte. Heute erfahre ich, daß das ganze eine Lüge war und er überhaupt keinen Termin hat. Die letzen 15 jahren habe brav meinen Unterhalt bezahlt und bezahle das immer noch nach Düsseldorfer Tabelle (350€), meine Exfrau und ich haben damals ´beim Jugendamt auch eine Vereinbahrung getroffen, daß wir das Unterhalt zwischen uns regeln und so ist das passiert bis heute. Mein Sohn wohnt immer noch bei seiner Mutter und Sie hat wieder geheiratet und ich bin mittlerlweile auch wieder verheiratet. Er bemüht sich überhaupt nicht, einen Tätigkeit zu finden. Meine Frage ist:
Muss ich weiter Unterhalt zahlen für meinen Sohn, wenn er sich nicht um Arbeit bemüht?
Zahlung einstellen
Sohn schriftlich (Einschreiben) auffordern, seine Bemühungen um eine Ausbildung nachzuweisen.
Solange dies nicht nachgewiesen ist, kein Unterhalt, da er für seinen Lebenunterhalt selbst aufkommen muss -z.B. Arbeit-.
Als Nachweis reicht mir nicht die Absicht irgendwo einen Termin zu haben, sondern es muss aus den Nachweisen das strenge Bemühen ersichtlich sein.
Bin jedoch kein "Profi" im Unterhaltsrecht.
Hattest du den Eindruck er hätte dies gern gemacht? Wenn ja, mach ihm mal den Vorschlag eines Freiwilligen Sozialen Jahres (oder Freiwilliges Ökologisches Jahr).
Nach dem Jahr weiß er dann vielleicht auch, wo er beruflich hinmöchte.
Unterhalt müsstest du in dem Jahr nicht leisten, dafür erhält er aber Taschengeld sowie Verpflegung (evtl. auch Unterkunft) als Sach- oder Geldleistung. Außerdem hat er Anspruch auf Kindergeld.
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