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Thema: Zeit zwischen Abitur und Studium / Unterhalt einklagen (PKH?)

  1. #1
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    Standard Zeit zwischen Abitur und Studium / Unterhalt einklagen (PKH?)

    Ich bin im Juni 18 geworden und habe ebenso seit Juni mein Abitur (bin also seit Juli nicht mehr in der Schule). Meine Eltern sind getrennt und ich wohne bei meiner Mutter. Mein Vater hat jetzt die Unterhaltszahlungen zum 01.07. eingestellt.

    Nach ausgiebiger Recherche konnte ich zumindest rausfinden, dass ich ab Oktober (Beginn des Studiums) (wieder) unterhaltsberechtigt bin. Bei unterschiedlichen Quellen (meistens Foren) im Internet gingen die Meinungen über die Zeit bis dahin (Juli bis September) auseinander. Z.T. wird mit einer Formulierung aus dem EStG (§ 32 Absatz 4, Satz 1 Nummer 2 b) argumentiert. Andererseits (so argumentiert auch mein Vater) bin ich als Volljähriger ja prinzipiell verpflichtet, meinen Unterhalt selbst zu bestreiten. Deshalb (so mein Vater) soll ich in der Zeit bis zum Studium arbeiten gehen.

    Deshalb dazu die Frage: Gibt es zu diesem Thema evtl. noch einen speziellen Paragraphen bzw. eine einheitliche Rechtssprechung? Habt ihr vllt. ein paar Urteile parat?

    Da mir jetzt schon klar ist, dass eine private Einigung mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern wird (gleiches Vorgehen seitens meines Vaters wie bei den Unterhaltsforderungen meiner Mutter als ich noch minderjährig war), hab ich mich auch schon ein bisschen über Prozesskostenhilfe und Co. informiert. Ich würde im Falles des Falles zu einer Fachanwältin gehen, die auch schon meine Mutter vertreten hat. Kann diese die PKH beantragen oder muss ich das im Vorfeld machen? Wenn ich: Wo muss ich das tun und was muss ich beachten?

    Eine andere Möglichkeit wäre evtl. übers Jugendamt an den Unterhalt zu kommen. Sind die noch für mich zuständig (habe gelesen, das Jugendamt dürfe nur noch beraten, nicht mehr vertreten?)?

    Ihr seht, die Verwirrung ist groß. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :-)
    Viele Grüße...

  2. #2
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    Noch eine Frage, die für mich interessant ist: Ich werde (wenn alles so klappt, wie ich mir das wünsche) ab Oktober vom evangelischen Studienwerk mit einem Stipendium gefördert. Das Stipendium selbst richtet sich nach dem BAföG-Satz und wird dementsprechend vermutlich voll vom Unterhalt abgezogen (wobei ich wahrscheinlich ohnehin sehr wenig bekommen werde, weil mein Vater zu viel Einkommen hat).
    Zusätzlich gibt es aber noch ein einkommensunabhängiges Büchergeld in Höhe von 80 bzw. ab August 300 Euro monatlich. Wird das auch vom Unterhalt abgezogen oder darf ich das "extra" haben? ;-)

    Btw: Gibts hier ne Editierfunktion für die Beiträge?

  3. #3
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    Standard

    Während einer angemessenen Übergangszeit (je nach Fall 3 bis 12 Monate) besteht Anspruch auf Kindergeld. Übrigens geht das Schuljahr gemäß Schulgesetz in den meisten Bundesländern bis einschließlich Juli. Das Studium beginnt nunmal nur am 01.09./01.10., das dürfte dann wohl unter angemessene Übergangszeit fallen.
    Mit Rechtsgrundlagen kann ich leider nicht dienen, aber schau mal in die Unterhaltsrichtlinien deines zuständigen OLGs.

    Zitat Zitat von Elfram Beitrag anzeigen
    Ich bin im Juni 18 geworden
    Jetzt ist auch deine Mutter unterhaltsplichtig. Habt ihr deinem Vater schon alle Einkünfte offengelegt und seinen neuen Unterhaltszahlbetrag ausgerechnet?

    Zitat Zitat von Elfram Beitrag anzeigen
    Eine andere Möglichkeit wäre evtl. übers Jugendamt an den Unterhalt zu kommen. Sind die noch für mich zuständig (habe gelesen, das Jugendamt dürfe nur noch beraten, nicht mehr vertreten?)?
    Einfach mal dort anrufen, genau wie beim Gericht wegen Prozesskostenbeihilfe. Auch die Anwaltgehilfin in der Praxis dürfte sich auskennen.

    Zitat Zitat von Elfram Beitrag anzeigen
    Das Stipendium selbst richtet sich nach dem BAföG-Satz und wird dementsprechend vermutlich voll vom Unterhalt abgezogen
    Ja.

    Zitat Zitat von Elfram Beitrag anzeigen
    Btw: Gibts hier ne Editierfunktion für die Beiträge?
    Nein, hab ich auch schon vermisst

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