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Thema: Heirat und trotzdem Unterhalt von Eltern?

  1. #1
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    Frage Heirat und trotzdem Unterhalt von Eltern?

    Ich bin 20 Jahre alt und bekomme 450 Euro Unterhalt von meinen Eltern gezahlt (Eigentlich wäre es mehr, aber das wurde unter der Hand so beschlossen).
    Ich habe nun einen 400 Euro Job angenommen.

    Nun steht bei mir eine Eheschließung an.
    Mein Mann verdient 1600 netto.

    Würde ich trotzdem Unterhalt oder Kindergeld-Zahlung bekommen?

    Ich steige durch diesen Dschungel nicht mehr durch und hoffe auf Hilfe!

    LG, Mali

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    bekomme 450 Euro Unterhalt von meinen Eltern gezahlt (Eigentlich wäre es mehr, aber das wurde unter der Hand so beschlossen).
    Der Satz liegt bei 640 €. Mit Kindergeld bekommst du 634 €. Also soviel mehr stünde dir nicht zu.
    Natürlich vorausgesetzt du hattest bisher keine eigenen Einkünfte und wohnst nicht bei deinen Eltern.

    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Ich habe nun einen 400 Euro Job angenommen.
    Bist du Schülerin?
    Wenn ja, würde sich dein Unterhalt um 180 € reduzieren.
    Wenn nein, würde sich dein Unterhalt sogar um 360 € reduzieren.
    Dies bezieht sich auf die Zeit vor der Hochzeit.

    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Nun steht bei mir eine Eheschließung an.
    Mein Mann verdient 1600 netto.
    Würde ich trotzdem Unterhalt oder Kindergeld-Zahlung bekommen?
    Zweimal Nein.
    Beim Kindergeld übersteigst du ab der Heirat den Grenzbetrag.
    Für den Unterhalt ist ab der Heirat dein Ehemann zuständig. Da er leistungsfähig ist, kannst du von deinen Eltern nichts mehr verlangen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Guten Abend.

    Ja, ich bin Schülerin und wohne alleine.

    Danke für die Information, dann weiß ich genau, dass ich nichts mehr verlangen kann.
    Haben sie einen Link auf den ich verweisen könnte?
    Wo genau findet man da eigentlich Informationen.

    Vielen Dank!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Einen Link direkt möchte ich nicht geben, aber über die Suchmaschinen findest du viel.

    § 1360 BGB regelt den Unterhalt unter Ehegatten

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