Meine Tochter 20 J. wird nach einer 3-jährigen Berufsausbildung jetzt die Fachoberschule 12. Klasse besuchen.
Sie wohnt noch zu Hause.
Meine Fragen:
1.) Was müssen wir als Eltern unserer Tochter als Unterhalt zahlen?
2.) Müssen wir dann das Kindergeld noch zusätzlich an sie "weiterreichen", oder wem steht in diesem Fall eigentlich grundsätzlich das Kindergeld zu?
Also - wir verstehen uns mit unserer Tochter wirklich gut, wir möchten nur eine rechtliche Klärung, fair für beide Seiten.
Danke schon mal...
Der Niedersachse
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