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Thema: Vater kann keinen Unterhalt zahlen...

  1. #1
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    Standard Vater kann keinen Unterhalt zahlen...

    hallo,
    also ich habe dieses jahr mein abi gemacht und habe vor danach zu studieren. da ich möglichst zeitnah auch in eine eigene wohnung zusammen mit noch jemandem ziehen möchte brauche ich natürlich geld. nun habe ich die ganzen vielen zahlen mal im bafögrechner eingegeben und mit meiner mutter hin und her gerechnet. laut rechner bekomme ich kein bafög und wenn dann nur schmeichelhafte 80 euro was echt ein witz ist. das doofe dabei ist scheinbar, dass dieser bafög rechner davon ausgeht dass mein vater unterhalt zahlt(meine mutter ist alleinerziehend). mein vater ist renter und wirklich viel rente bekommt er nicht. unterhalt hat er noch nie bezahlt. wird dann beim antrag stellen darauf geachtet dass ich keinen unterhalt von ihm bekomme und wir dass dann mir zu gute anders berechnet?

    lg

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Pogolaura Beitrag anzeigen
    mein vater ist renter und wirklich viel rente bekommt er nicht.
    Wenn die Rente des Vaters dazu führt, das du nur 80 € BAföG bekommst, dann muss die Rente doch schon recht hoch sein.

    Kann dein Vater Unterhalt zahlen, tut es aber nicht, kannst du Vorausleistung nach § 36 BAföG beantragen. Dann klagt das Amt den Unterhalt bei deinem Vater ein.

    Weiter gibt es zwei andere Möglichkeiten:
    - ihr habt beim BAföG-Rechner einen Eingabefehler gemacht (ist dein Vater vielleicht erst seit kurzem Rentner und ihr habt mit dem Erwerbseinkommen davor gerechnet?)
    - das Einkommen deiner Mutter ist so hoch, das es zur Minderung des BAföG-Anspruchs führt

  3. #3
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    das stimmt, dass wir da scheinbar auch falsch gerechnet haben. das mit dem einklagen passiert aber erst dann, wenn der bafög antrag gestellt ist, oder muss/kann man da schon vorher was machen? ich werd nochmal den genauen rentenbetrag meines vaters erfragen und dann nochmal rechnen lassen, hoffentlich sehen die zahlen dann anders aus.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Pogolaura Beitrag anzeigen
    das mit dem einklagen passiert aber erst dann, wenn der bafög antrag gestellt ist, oder muss/kann man da schon vorher was machen?
    Du kannst deinen Unterhaltsanspruch natürlich auch selbst einklagen.

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