Hallo zusammen.

Vielleicht kann mir jemand stichhaltig weiterhelfen. Hilfreich wären entsprechende §§ oder Urteile.

Zum Sachverhalt:

Mein Sohn aus erster Ehe wird nächstes Jahr 25. Er hat keinen Schulabschluss. Er ist eingeschränkt erwerbsfähig. Er lebt im betreuten wohnen relativ selbständig. Er ist beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatzsuchend registriert bis 7/2011.
Solange zahle ich auch entsprechenden Unterhalt.

Nach dieser Zeit müsste er, sofern erwerbsfähig, ALG II beantragen.

Meine Fragen nun:

1. er ist erwerbsfähig, beantragt ALG II, muss ich dann noch was zahlen?

2. er ist eingeschränkt erwerbsfähig, bekommt er dann ebenfalls ALG 2 und muss ich ggfls. noch was zuzahlen.

3. er ist nicht erwerbsfähig. Muss ich dann weiterhin Unterhalt zahlen.

Vorausgesetzt ich bin Leistungsfähig, wo finde ich eine entsprechende Berechnungsgrundlage? Ich bin verheiratet und habe ein Tochter von 10 Jahren.

Vielen Dank für die Hilfe.