+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: 400 Euro Job - Anrechnung auf Unterhalt?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.05.2010
    Beiträge
    2

    Standard 400 Euro Job - Anrechnung auf Unterhalt?

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage : Ich bin Studentin, werde bald ausziehen, und da mein Vater zu gut verdient als dass ich Bafög bekäme, ist er mir gegenüber nach eigener Aussage wohl Unterhaltspflichtig.
    Ich arbeite derzeit auf 400 Euro Basis. Mal verdiene ich mehr,mal weniger. Jetzt wüsste ich gerne, ob der 400 Euro Job auf den Unterhalt angerechnet wird den mir mein Vater zahlen muss. Überall wird für Studenten ein Bedarf von 640 Euro angegeben. Rechne ich nun also diese 640, minus den 400 Euro Job ( ich verdiene durchschnittlich 300 Euro und rechne jetzt mal damit), dann wären das nur noch 340 Euro die mein Vater mir zu zahlen hätte, sehe ich das richtig ? Und da sind bereits 184 Euro Kindergeld enthalten, also fallen für ihn nur noch Kosten in Höhe von 156 Euro an?

    Was mich jetzt verwundert,ist die Tatsache dass Studenten, welche Bafög beziehen, ihren 400 Euro Job ausüben können, ohne dass dadurch das Bafög gekürzt wird. Somit hätten ja Studenten wie ich, deren Unterhalt sich durch einen 400 Euro Job mindert,quasi keinen Anreiz zu arbeiten, und leider, was mich sehr stört, auch keinerlei Möglichkeit über diese 640 Euro hinaus zu kommen. Ich empfinde das als sehr wenig zum Leben.

    Es wäre nett wenn mir jemand sagen könnte, ob das mit dem Unterhalt so stimmt wie ich es vorgerechnet habe.

    Grüße

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Der Minijob wird wie folgt angerechnet:

    300 € minus 40 € berufsbedingte Aufwendungen
    130 € werden auf den Unterhalt angerechnet

    Dein Vater muss also noch 510 € Unterhalt inkl. Kindergeld zahlen. Liegt das Einkommen deiner Mutter über dem Selbstbehalt (1.100 €) muss sie sich anteilig beteiligen.

    Zitat Zitat von TheGirl Beitrag anzeigen
    Was mich jetzt verwundert,ist die Tatsache dass Studenten, welche Bafög beziehen, ihren 400 Euro Job ausüben können, ohne dass dadurch das Bafög gekürzt wird.
    Diesen Studenten wird aber auch nicht zusätzlich die Studiengebühr und der Semesterbeitrag durch die Eltern bezahlt.

    Zitat Zitat von TheGirl Beitrag anzeigen
    Somit hätten ja Studenten wie ich, deren Unterhalt sich durch einen 400 Euro Job mindert,quasi keinen Anreiz zu arbeiten, und leider, was mich sehr stört, auch keinerlei Möglichkeit über diese 640 Euro hinaus zu kommen.
    Erst informieren, dann aufregen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.05.2010
    Beiträge
    2

    Standard

    Ich habe mich nicht aufgeregt,ich habe mich lediglich erkundigt, weil es viele verlässliche Quellen gibt die das anders berechnen als Sie es tun.

    Darf ich fragen wie sie auf die 130 Euro kommen,die angerechnet werden? Und wieviel würde angerechnet werden, wenn ich mal volle 400 Euro verdiene?


    "Diesen Studenten wird aber auch nicht zusätzlich die Studiengebühr und der Semesterbeitrag durch die Eltern bezahlt."

    --> Mir auch nicht

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von TheGirl Beitrag anzeigen
    Darf ich fragen wie sie auf die 130 Euro kommen,die angerechnet werden? Und wieviel würde angerechnet werden, wenn ich mal volle 400 Euro verdiene?
    Sorry, da hatte ich was vergessen.

    Einkommen minus 40 € berufsbedingte Aufwendungen -> vom Rest werden 50% auf den Unterhalt angerechnet

    Zitat Zitat von TheGirl Beitrag anzeigen
    "Diesen Studenten wird aber auch nicht zusätzlich die Studiengebühr und der Semesterbeitrag durch die Eltern bezahlt."
    --> Mir auch nicht
    Darauf besteht aber Anspruch. In der Düsseldorfer Tabelle steht:
    Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. In dem Bedarfsbetrag sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Anrechnung Unterhalt für Geschwister
    Von slugbuster im Forum Bescheid und Rechtsbehelf
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 01.01.2011, 20:21
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 31.08.2010, 21:42
  3. Ausbildungvergütung anrechnung bei Unterhalt
    Von abile im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 22.01.2010, 09:32
  4. Anrechnung Ausbildungsvergütung auf Unterhalt
    Von Karin im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.06.2009, 15:55
  5. Schülerin mit Kindergeld, Unterhalt und Job 200-400 Euro Verdienst
    Von Kaetzchen im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 07.09.2008, 11:58

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein