Ein ganz liebes Hallo zusammen,
Es ist soweit, mein zweites Kind wird im Mai 18 und hat weder einen Schulabschluß ( abgebrochen im Sommer 2008 ) geschweige denn eine Ausbildung. Seit 4 Wochen nimmt das Kind gewzungener Maßen an 2 Tagen in der Woche für jeweils 8 Stunden an einer Maßnahme (Orientierungsmaßnahme ) der Arge teil, diese dauert bis September, ein Abschluß in irgend einer Form wird nicht erlangt.
Schriftstück darüber wurde mir nicht ausgehändigt, mir ist dieses nur von Erzählungen des Kindes her bekannt.
Ich zahle regelmäßig Unterhalt lt. Berechnung der "Unterhaltsheranziehungskasse", so wie es meinem Einkommen nach eben möglich ist.
Es besteht kein Titel und eine Neuberechnung wurde auch noch nicht vorgenommen ( Anhebung des Kindergeldes,Änderrung der Düsseldorfer Tabelle 2010 ).
Meine Frage ist nun:
Wie sieht es für die folgenden Monate aus?
Soll und kann ich die Unterhaltszahlungen ab Juni mit vorheriger Ankündigung bis zur Klärung vorerst einstellen?
Wenn ja, Ankündigung an Kind und Amt?
Muss ich überhaupt den Unterhalt noch an das Amt zahlen, denke eher das mein Kind ihn bekommen sollte, oder ?
Muss ich überhaupt noch Unterhalt bezahlen obwohl das Kind weder eine schulische noch berufliche Ausbildung macht?
Orientierungsphase von 3 oder 4 Monaten ist ja längst vorbei.
Kind hat kein eigenes Konto, wie verhält sich das dann?
Hat das Kind Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes?
Wie hoch ist denn dann jetzt mein Selbstbehalt?
Ich habe dann jetzt 2 volljährige Kinder, die bei der Mutter ( Hartz4 ) leben, beträgt der Selbstbehalt dann jetzt 1100€ statts 900€ ?
Sorry für die vielen Fragen aber ich weis leider nicht wie ich mich ab Juni verhalten soll.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Fehlende Daten werden ich natürlich wenn gewünscht zur Verfügung stellen.
Liebe Grüße sendet Jette2268
Für Kind 2 liegt der Selbstbehalt bei 1.100 €.
Bei Kind 1 kommt es darauf an, wie alt und besucht es noch eine allgemeinbildende Schule?
Nein, falls ab Juni Anspruch besteht, bekommt es weiterhin die Mutter.
Wenn sich das Kind nicht aktiv und ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, kannst du die Zahlungen einstellen.
Du musst natürlich jedes Kind für sich betrachten.
Du hast ein Recht auf Auskunft.
keine Auskunft = kein Unterhalt
Das Kind muss seinen Unterhaltsanspruch selbst geltend machen. Hat es kein eigenes Konto, muss es dir ein Konto nennen, worauf der Unterhalt zu zahlen ist.
Beim ALG II gibt es die Besonderheit, dass Unterhaltsansprüche nach § 33 SGB II auf die Arge übergehen.
Hallo Theo !
Vielen Dank für die schnelle Antwort, echt nett.
Also, Kind 1 ist 20 Jahre alt und macht eine 2 jährige schulische Ausbildung, es kommt im Sommer ins 2. Ausbildungsjahr.
Ist da mein Selbstbehalt nun auch 1100 €?
Kind 2 bemüht sich überhaupt nicht, man kann froh sein das es an der Maßnahme von der Arge teilnimmt.
Kann ich den Unterhalt einfach so einstellen ohne dem Amt, in diesem Falle ist es ja die Arge, etc. Bescheid zu geben?
Berechtigt dieses Maßnahme nicht ein weiterzahlen des Unterhaltes? Ich hab da echt keine Plan und bin mir sehr unsicher, nicht das nachher die Quittung kommt.
Wenn das Kind keinen Unterhalt mehr bekommt, von was lebt es dann?
Die Mutter gibt dem Kind kein Geld, auch kein Taschengeld, das gab es noch nie !
Das Kind hat niemanden auf dessen Konto er den eventuellen Unterhalt einzahlen lassen kann, außer mir natürlich aber dann kann ich es ihm auch gleich in Bar geben.
Darf das Kind dann den Unterhalt für sich behalten oder muss er etwas an seine Mutter abgeben?
Muss die KM nicht auch endlich mal reell arbeiten gehen?
Die Kinder müssen nicht mehr betreut werden, sind ja alt genug.
Wieder viele Fragen und ich freue mich auch Antworten .
Schönen Abend für alle.
Jette2268
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