Hallo an alle
Mein Freund und ich wollen bald heiraten haben ein gemeinsammes Kind 2 J. Es geht jetzt um seine Tochter die noch bei Ihm lebt 21 j.Sie macht grade den Hautpschulabschluss nach und ist im Mai fertig.Da mein Freund zu mir zieht war seine Tochter beim Amt wegen einer Wohnung. Sie darf siche eine Wohung suchen, allerdings hat man Ihr auch gesagt man würde sich das Geld von Ihrem Vater wiederholen,notfalls sogar einklagen.Wenn wir verheiratet sind hat mein Mann ca 1240 netto. Kann das Amt davon wirklich was einklagen? Und was ist mit unserem gemeinsamen Kind hat das nicht auch Anspruch auf unterhalt.
Gruß
Bei 1.240 € netto und einen minderjährigen Kind, wird kein Unterhalt zu holen sein.
Die Tochter ist im 4. Unterhaltsrang, während das minderjährige Kind im 1. Rang ist.
Was ist mit der Mutter der Tochter? Sie ist ebenfalls barunterhaltspflichtig.
Die Mutter ist leider 2006 verstorben.Danke für Deine antwort. Aber wie kommt das Amt zu so einer aussage? Kannst Du mir vieleicht erklären wie das gerechnet wird? Es wurde gesagt er hat einen Selbstbehalt von 1100€ alles darüber müßte er seiner Tochter zahlen.
Gruß
Vielleicht war dem Amt nicht bekannt, dass der Vater ein zweijähriges Kind hat?.
Gerade mündlich wird von der Argen viel "gedroht", da sich leider viele tatsächlich einschüchtern lassen und den Antrag gar nicht erst abgeben.
Ohren zu und durch
Dann müsste die Tochter doch, zumindest bis Schulende, Halbwaisenrente bekommen. Dazu noch Kindergeld.
Hat sie schon eine Ausbildung für nach der Schule?
Guten Morgen Theo
Ist etwas schwierig.Versuche es kurz zu machen.Nach dem tod Ihrer Mutter mußte sie ausziehen da die Wohnung zu teuer war. Hatte dann eine eigene Wohnung die sie aufgrund von Partys usw verloren hat.Ihr Vater ist dann mit Ihr zum Jugendamt die Ihr angeboten haben in eine betreute Wohngruppe zu ziehen.Das wollte sie nicht und ist dann bei Ihrem Vater eingezogen.Das war 2008 seit dem wird sie ambuland vom Jugendamt betreut und bekommt auch dort Ihr geld. KG und Waisenrente gehen direkt ans Jugendamt.Ende Mai ist die betreuung zu ende,darum muß sie im Juni AGL2 beantagen.Da die schule dann auch beendet ist wird sie wohl keine Rente und KG mehr bekommen.Eine Ausbildung ist leider nicht in sicht.Arbeiten ist nicht wirklich Ihr ding,sitzt lieber vorm PC. Ihr vater hat zum 30.06 gegündigt da wir am 01.07 heiraten wollen.
Nur wenn die Tochter zielstrebig eine Ausbildung sucht, ist der Vater überhaupt unterhaltspflichtig.
Aber nach dem was man so hört, wird die Arge sie schon vom Computer wegholen. U25 bekommen meist ein Sofortangebot (EEJ, berufsvorbereitende Maßnahme etc.).
Aber wie schon erwähnt, bei dem geringen Einkommen kann dem Vater nichts passieren, da das Kleinkind und du im Unterhaltsrang vor der Tochter kommen.
Ganz lieben Dank für deine antworten.
Das Thema Arbeitsamt hatten wir schon.Als sie zu ihrem Vater zog war er auch noch arbeitslos. Kurz um sie hat nichts mit gemacht,kam dann zu einer 100% kürzung.Naja wie schon geschrieben kam dann das Jugendamt ins spiel.Nochmal vielen dank und ein schönes Wochenende.
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