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Thema: Anspruch auf Unterhalt - und Wie ?

  1. #1
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    Beiträge
    1

    Standard Anspruch auf Unterhalt - und Wie ?

    Hallo,

    Also mein Problem ist recht lang und bezieht sich darauf :

    Zur Zeit wohne ich noch bei meinem Ex-Freund und bin 22. Mit 18 bin ich von zu Hause ausgezogen, allerdings hatte ich keinen Anspruch auf Unterhalt, da mein Ex-Freund und ich eine eheähnliche Beziehung führten und er um die 1.300,- verdiente. So hatte ich zumindest mit einem Abzweigungsantrag pro Monat das Kindergeld zur Verfügung und arbeitete nebenbei auf 400,- Basis.
    Jetzt ist aber die Zeit sich komplett zu lösen, und mit meinem neuen Freund zusammen zu ziehen, der allerdings selbst noch Student ist und auch 22. Seine Eltern haben eine eigene Firma, und sind nicht mit dem Zusammenzug einverstanden.
    Welche Möglichkeiten haben wir, stellt sich uns die Frage ?
    Mein Vater verdient durchschnittlich sehr gut, meine Mutter ist arbeitslos.
    Außerdem stellt sich mit dir Frage, wo kann ich den Unterhalt beantragen ?
    Ich bin momentan arbeitslos, aber nicht als solches gemeldet, da mein Ex-Freund bisher um etwasz u beantragen zu viel verdient hat.
    Wie geht es weiter ?

    Hat jemand ein paar Antworten ?
    Vielen Dank im Voraus schon !

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Häschen311 Beitrag anzeigen
    Mit 18 bin ich von zu Hause ausgezogen, allerdings hatte ich keinen Anspruch auf Unterhalt, da mein Ex-Freund und ich eine eheähnliche Beziehung führten und er um die 1.300,- verdiente.
    So hatte ich zumindest mit einem Abzweigungsantrag pro Monat das Kindergeld zur Verfügung und arbeitete nebenbei auf 400,- Basis.
    Haben das deine Eltern entschieden?
    Jedenfalls wurdest du hier über den Tisch gezogen. Solange du in Ausbildung warst (das du es mit 18 noch warst, unterstell ich mal), hätten deine Eltern Unterhalt zahlen müssen.
    Oder habt ihr ein gemeinsames Kind?

    Zitat Zitat von Häschen311 Beitrag anzeigen
    Außerdem stellt sich mit dir Frage, wo kann ich den Unterhalt beantragen ? Ich bin momentan arbeitslos, aber nicht als solches gemeldet.
    Von deinem Eltern kannst du derzeit keinen Unterhalt fordern, da keine Ausbildung.
    Besteht noch Anspruch auf Kindergeld?
    Auf jeden Fall kannst du ALG II beantragen.

    Zitat Zitat von Häschen311 Beitrag anzeigen
    mit meinem neuen Freund zusammen zu ziehen, der allerdings selbst noch Student ist und auch 22. Seine Eltern haben eine eigene Firma, und sind nicht mit dem Zusammenzug einverstanden.
    Dein Freund hat Anspruch auf Kindergeld.
    Weiterhin bekommt er vielleicht BAföG, aber auf jeden Fall sind seine Eltern Unterhaltspflichtig. Ob ihnen seine Freundin gefällt oder nicht ist unerheblich.

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