Liebe Forennutzer,
ich werde nach dem Abitur im europäischen Auslands studieren an einer Universität, deren Studiengebühren denen einer deutschen Universität ähneln (ca. 500 Euro pro Semester).
Ich bin aufgrund des Einkommens meiner Eltern nicht Bafög-berechtigt. Habe ich, auch wenn ich im Auslands bin, anrecht auf die 640 Euro Unterhalt von meinen Eltern sowie Übernahme der Studiengebühren.
Werden die Studiengebühren anteilig auf den monatlichen Beitrag aufgeschlagen oder wird das üblicherweise durch Einmalzahlungen vorgenommen?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Euro Antworten.
John
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