Wie wird der Unterhalt für ein volljähriges Kind berechnet das noch zur Schule geht berechnet, wenn nur ein Elternteil arbeitet.
Tochter lebt bei der Mutter und geht aufs Wirtschaftgymnasium.
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruß Lammpie
Düsseldorfer Tabelle abzgl. volles Kindergeld
Habe im Internet mal gelesen dass dem Elternteil was nicht arbeitet ein fiktives Einkommen angerechnet wird,da beide Elternteile bei Volljährigen Kindern Unterhalt zahlen müssen.
Es ist so, dass meine Exfrau bis vor einigen Monaten gearbeitet hat und einfach aufgehört hat als sie erfahren hat dass sie 30% zahlen muß was sie ja mit Kost und logi verrechnen kann und ich 70%.
Liege ich damit falsch?
Mit dem fiktiven Einkommen, kenne ich mich nicht aus. Besteht bei, nicht priviligierten, volljährigen Kinder überhaupt Arbeitspflicht? Vielleicht weiß hier dazu jemand etwas.
Aber:
Jeder Elternteil schuldet maximal den Betrag, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle ergeben würde, wenn er alleine Unterhalt nach seinem Einkommen zahlen müsste.
Damit, das sie aufgehört hat zu arbeiten, hat sie auf jeden Fall den Unterhaltsbedarf der Kinder reduziert. Dir kann eigentlich nichts passieren:
sofern deine Kinder bei ihr wohnen, Unterhalt anhand deines bereinigten Einkommens ermitteln -> volles Kindergeld abziehen = dein Zahlbetrag
Danke damit kann ich was anfangen
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