Hallo zusammen,
im April 2010 wird ein Kind aus erster Ehe volljährig. Es ist Schüler und wird vermutlich nach dem Abi ein Studium beginnen. Die Eltern sind geschieden - der unterhaltspflichtige Vater bezahlt 250 € Unterhalt. Der Vater ist wieder verheiratet und hat aus dieser Ehe zwei weitere Kinder, 2. und 3. Altersstufe. Das Einkommen des Vaters beläuft sich auf netto ca. 1.800 €, die Mutter (bei dem das erste Kind lebt) hat ein Einkommen von ca. 2.200 € netto.
Der Unterhalt wurde nie tituliert.
Nach meinen Berechnungen ist der Vater aufgrund seines Einkommen abzgl. Selbstbehalt, der Tatsache, dass er noch zwei weiteren Kindern unterhaltspflichtig ist und dem höheren Einkommen der Mutter dem volljährigen Kind nicht mehr barunterhaltspflichtig.
Stimmt meine Berechnung ?
Gruß
cosmo111
Du schreibst "ein Kind aus 1. Ehe". Gibt es noch weitere Kinder aus dieser Ehe? Wenn ja, wieviele und wie alt?
Hallo Theo,
ein Kind aus erster (geschiedener) Ehe,
zwei Kinder aus zweiter (noch bestehender) Ehe.
Gruß
cosmo
Der Vater ist noch wie vor barunterhaltspflichtig. Alle 3 Kinder sind noch gleichberechtigt im 1. Unterhaltsrang. Das ändert sich erst mit Ende der Schulausbildung bzw. mit Vollendung des 21. Lebensjahres.
Selbstbehalt des Vaters: 900 €
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