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Thema: Kind 19 Schule abgeschlossen Berufsvorbereitungsjahr abgebrochen und zu Freund gezoge

  1. #1
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    Standard Kind 19 Schule abgeschlossen Berufsvorbereitungsjahr abgebrochen und zu Freund gezoge

    Hallo. Meine Tochter ist 18 Jahre. Hat die Hauptschule 2009 abgeschlossen. Besuchte jetzt ein Berufsvorbereitungsschule. Diese hat Sie vor 3 Wochen abgebrochen und ist von zu Hause ausgezogen und zu Ihrem Freund gezogen. Muss ich dann eigentlich noch Unterhalt zahlen?

  2. #2
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    nein wenn Sie weder Schule noch Ausbildung macht musst Du keinen Unterhalt leisten. Sollte sie allerdings wieder eine schulische oder berufliche Ausbildung anfangen, lebt Deine Unterhaltspflicht wieder auf.

  3. #3
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    Danke für Deine Antwort.

    Kennst Du die Rechtslage genau? Sie hat im letzen Jahr den Hauptschulabschluss gemacht. Sich aber um keinen Lehrplatz bemüht. Daraufhin hat Sie jetzt ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht, wo ich auch noch Unterhalt gezahlt habe. Diese Jahr hat Sie jetzt abgebrochen, zum einem weil Ihr 1/2 Jahreszeugnis schlecht war und zum anderen, weil ihre Lehrer ihr gesagt haben, es wäre besser die Schule zu verlassen. Sie wurde auch in eine andere Klasse versetzt für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis. Daraufhin hat Sie die Schule jetzt verlassen und ist mit Ihrem Freund zusammengezogen. Du schreibst, wenn Sie wieder eine schulische Ausbildung beginnt, bin ich wieder unterhaltspflichtig? Wie viele Schule kann Sie denn besuchen, bis das einmal aufhört? Muss Sie nicht langsam selber auf eigenen Beinen stehen und sich jetzt bemühen irgendeine Arbeit zu finden? Zum Schluss. Jetzt bewirbt Sie sich für einen Beruf, der aber auch rein gar nichts mehr mit Ihrem Vorbereitungjahr zu tun hat.

  4. #4
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    nach dem BGB sind Eltern zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat. Im Gegenzug ist das *Kind* verpflichtet eine Ausbildung zügig abzuschließen. Ein einmaliger Abbruch wird schon zugestanden weil man sich ja in der Wahl des Berufs mal irren kann.
    Solange sie aber weder Schule noch Ausbildung macht besteht kein Unterhaltsanspruch.
    Unterhaltspflicht - Unterhalt - Kindesunterhalt

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