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Thema: Schüler mit Schmerzensgeld

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    22.01.2010
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    1

    Ausrufezeichen Schüler mit Schmerzensgeld

    Hallo an alle,
    ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Frage eins und damit auch die wichtigste überhaupt:

    Ist Schmerzensgeld bei Unterhaltszahlungen anrechenbar?

    Ich bin derzeit Schüler noch bis August und mache einen Minijob der ebenfalls angerechnet wird.

    Bin ich gezwungen diesn zu behalten oder kann ich diesen auch kündigen? Ab August gehe ich in Ausbildung.

    Mein Vater versucht mir einen reinzuwürgen und bringt sowohl Zinsen des Schmerzensgeldes als auch den Minijob an.

    Ich würde mich über Antworten echt freuen.

    Ob Schmerzensgeld anzurechnen ist oder nicht dazu finde ich auch nach ner Stunde googlei nichts wirklich brauchbares.


    Einen netten Gruß an alle.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Wenn ich das richtig verstehe, rechnet dein Vater nicht das Schmerzensgeld, sondern die Zinsen aus deinem Vermögen an. Das ist rechtens.
    Das Schmerzensgeld selbst, darf er nicht anrechnen.

    Minijob: Von deinem Einkommen kannst 40 € berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Der Rest ist nur zu 50% auf den Unterhalt anzurechnen und zwar nicht bei deinem Vater allein. Da beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, steht auch deiner Mutter ein Teil deines Einkommens zu und zwar im Verhältnis in dem sie Unterhalt zahlen.
    Mit Beginn der Ausbildung sieht die Berechnung anders aus:
    Netto minus 90 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf -> der Rest wird angerechnet

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