Mein sohn ist 21 Jahre alt und wird mit seinem Studium im
Sommer beginnen, das Jugenamt hat mir mitgeteilt nicht mehr zuständig zu sein.
Das Problem ist, dass sein Vater jeglichen kontakt ablehnt.
Mein Sohn lebt in meinem Haushalt und erhält weiterhin kindergeld an wen müssen wir uns wenden bezüglich des Unterhalts??
Alternative Möglichkeit: BAföG-Antrag stellen und den gleich mit einem Vorausleistungsantrag verbinden. Dann geht das BAföG-Amt ggf. gegen den sich verweigernden Vater vor, und der Sohn kann in Ruhe studieren.
Ohne Gewähr
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