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Thema: Freibeträge für Vater, der keinen Unterhalt zahlt

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Frage Freibeträge für Vater, der keinen Unterhalt zahlt

    Hallo!

    Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen!

    Ich bin 28 und Studentin. Bis April 2009 habe ich Kindergeld über meinen Vater bezogen, das habe ich auch immer erhalten. Seit 2006 bekomme ich keinerlei Unterstützung mehr von ihm (KiGe ausgenommen)(Bildungskredit von 2006 bis 2008 hat mich gerettet).

    Nun möchte mein Vater, dass ich ihm für seine Steuererklärung 2008 sowohl eine Studienbescheinigung als auch eine Verdienstabrechnung gebe. Aus persönlichen Gründen möchte ich eigentlich nicht, dass er weiß, wieviel (oder besser: wie wenig...) ich verdiene.

    Ich vermute, dass er den Kinderfreibetrag und evtl auch Ausbildungsfreibetrag bei der Steuer geltend machen möchte. KANN er dies, obwohl er zu dem Zeitpunkt keinerlei Unterhalt (KiGe dürfte da ja nicht zählen?) gezahlt hat?
    Muss er nachweisen, dass er mich unterstützt hat? (dann würde es eh scheitern...)
    Bin ich verpflichtet, ihm die Unterlagen zukommen zu lassen? Jahresverdienst 2008 habe ich direkt der Familienkasse geschickt, wegen Kindergeld. damit ER es nicht in die Finger bekommt.


    Oder liege ich mit meiner Vermutung völlig falsch, und ist allein aufgrund der Tatsache, dass er KiGe für mich bezogen hat, es Rechtens/Normal/Verpflichtend, dass ich ihm die besagten Dokumente zur Verfügung stellen muss?

    Wenn dem so ist - kein Problem. Ich möchte nur Verhindern, dass er sich Freibeträge zukommen lässt, für Leistungen (Kind unterhalten!) die er nicht geleistet hat - das gönne ich ihm nicht.

    Ich wohne seit 2000 nicht mehr bei meinen Eltern.

    Hoffe auf Erleuchtung!

    Gruß

    Erdnuckel

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    Eigentlich ist es so, dass du deinem Vater direkt diese Auskunft bzw. die Vorlage dieser unterlagen nicht schuldest. Es würde demnach genügen, wenn du dem Finanzamt deines Vaters direkt unter der Steuernummer deines Vaters die Unterlagen zusenden würdest. Damit könntest du verhindern, dass deinem Vater dein Verdienst bekannt wird. Sicher wird es um den Kinderfreibetrag gehen. Dieser steht deinem Vater nur dann zu, wenn du eine bestimte Einkommensgrenze nicht überschreitest. Und das will das Finanzamt prüfen. Dieser Freibatrg wird nach meinem Wissen nur dann gezahlt, wenn du auch im Haushalt deiner Eltern mit 1. Wohnsitz gemeldet bist. Bist du schon umgemeldet? Der Freibetrag wird also auch ohne Unterstützungsmaßnahmen deines Vaters wie Unterhalt oder so gewährt, ist aber nach meinem Kenntnisstand von der Höhe deines Eigeneinkommens und davon abhängig, ob du noch Haushaltsmitglied bist.
    Gruß Chiemsee

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