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18 jähriger Schüler, Vater bekommt Hartz IV

Kindesunterhalt (Volljährige) (Unterhalt)

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 02:36
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Standard 18 jähriger Schüler, Vater bekommt Hartz IV

Mein Sohn ist in einer Woche volljährig. Er hat es bei seinem Vater nicht mehr ausgehalten, hat psychische Probleme und da meine Wohnung zu klein ist, habe ich ihm kurzerhand eine Wohnung bei mir im Haus besorgt.
Ich zahle die Miete und jetzt geht es um den Unterhalt, den sein Vater zahlen müsste, es aber nichtkann, da er Hartz IV erhält.
An wen müssen wir uns wenden, damit er Geld zum Leben erhält? Ich bin berufstätig, aber bereits die 2. Miete belastet mein Nettoeinkommen (1300 Euro) sehr.
Die Arge wollte trotz Attest vom Psychologen und der schriftlichen Bestätigung des Vaters dass mein Sohn ausziehen muss, keine eigene Wohnung zulassen. (Eben U-25)
Jedoch habe ich nur 45 qm und ich sollte meinen Sohn zu mir ziehen lassen und dann sollten wir gemeinsam einen Antrag stellen und uns eine größere Wohnung suchen. Wo ist da der Sinn?
Wer kann mir helfen?

Danke
moname
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 09:38
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Beiträge: 94
Standard 18jähriger Schüler

Hallo moname,

das hat nicht nur keinen Sinn, sondern dürfte auch auch rechtswidrig sein. Das Problem ist aber die schon angemietete Wohnung. Dringend rechtlich beraten lassen. Achtung Fristen?

Gruß.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 20:42
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Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 341
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Wer bekommt das Kindergeld?
Was macht der Sohn derzeit?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 17:38
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Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 2
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Das Kindergeld bekomme inzwischen ich und er wohnt auch inzwischen in seiner eigenen Wohnung. Er ist Schüler.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 17:57
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Zitat:
Zitat von moname Beitrag anzeigen
Er ist Schüler.
Dann ist in erster Linie erstmal der Vater unterhaltspflichtig.

Zusätzlich prüfen, ob Schüler-BaföG in Frage kommt.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 22:50
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Beiträge: 1.371
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wenn der Vater SGB II Leistungen bezieht wird wohl kein Unterhalt gezahlt werden können. Die ARGE zahlt auch nicht weil unter 25 und wenn es eine allgemeinbildende Schule ist gibts auch kein BAföG. Da stimmt die Aussage größere Wohnung suchen und gemeinsamen Antrag stellen, das ist nicht rechtswidrig sondern genau so im Gesetz vorgesehen.
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Stichworte
hartz , hartz iv , jähriger , schüler , unterhalt , vater , volljährig

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