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Unterhaltspflicht bei 2. Ausbildung?

Kindesunterhalt (Volljährige) (Unterhalt)

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Alt 07.02.2010, 22:16
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Standard Unterhaltspflicht bei 2. Ausbildung?

Hallo,

mein Sohn wird am 8.2. 25 Jahre alt. Er hat eine eigene Wohnung, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und war danach arbeitslos und hat später auch Hartz 4 bezogen. Dann hatte er 2 Jahre lang befristet eine ausbildungsfremde Tätigkeit und war anschl. wieder arbeitslos. Auf dem Arbeitsamt sagte man ihm, in seinem ursprgl. Ausbildungsberuf sei er nicht mehr vermittelbar. Er gab daraufhin an, dass er in erster Linie auf eine neue Ausbildungsstelle vermittelt werden möchte.

Er hat jetzt in Eigeninitiative (ohne jede Beteiligung vom Arbeitsamt!) einen Ausbildungsplatz gefunden und konnte dort zum 1.1.10 ins laufende erste Ausbildungsjahr einsteigen.

Jetzt meine Frage: Er bekommt nur ca. 400 Euro Ausbildungsvergütung, das reicht natürlich nicht, um seine Wohnung zu finanzieren und zu leben. Das Amt hat ihm jetzt einen Fragebogen mitgegeben, auf dem ich mein Einkommen angeben soll, um festzustellen, ob ich ihm Unterhalt zahlen muss/kann. Bin ich als Mutter denn überhaupt noch unterhaltsverpflichtet, nachdem er ja schon lange eine eigene Wohnung hat und auch schon Hartz 4 bezogen hatte, oder müsste er Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen vom Staat?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Monika
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 23:55
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Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 345
Standard

Zitat:
Zitat von Monika Beitrag anzeigen
mein Sohn wird am 8.2. 25 Jahre alt. Er hat eine eigene Wohnung, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Er hat jetzt in Eigeninitiative (ohne jede Beteiligung vom Arbeitsamt!) einen Ausbildungsplatz gefunden und konnte dort zum 1.1.10 ins laufende erste Ausbildungsjahr einsteigen.
Tipp: Ab dem Zeitpunkt der Bewerbung bis Februar 2010 besteht Anspruch auf Kindergeld. Hat er Grundwehr- oder Zivildienst geleistet auch länger.

Zitat:
Zitat von Monika Beitrag anzeigen
Das Amt hat ihm jetzt einen Fragebogen mitgegeben, auf dem ich mein Einkommen angeben soll, um festzustellen, ob ich ihm Unterhalt zahlen muss/kann.
Da er bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, bist du nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Was genau hat er beantragt? ALG II wird er während der Ausbildung nicht erhalten, evtl. aber BAB.
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Stichworte
ausbildung , unterhaltspflicht

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