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Thema: Unterhalt bei nicht bestandener erster Ausbildung

  1. #1
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    Standard Unterhalt bei nicht bestandener erster Ausbildung

    Hallo zusammen,

    ich möchte für eine Freundin folgendes in Erfahrung bringen:

    -Alter 20 bzw. nach Prüfungsdurchfallen 21
    -Eltern getrennt lebend, sie lebt bei ihrer Mutter
    -Schulische Ausbildung
    -bisher Unterhalt vom Vater

    Es geht konkret um folgendes Problem:

    Sie befindet sich nun im zweiten, also letzten Ausbildungsjahr ihrer ersten Ausbildung. Bereits im letzten Jahr war sie durch die Prüfung gefallen und ist nun also im Mai im letzten Versuch.
    (Grund ist einfach, dass die Prüfung zu schwer schien...)

    So wie es momentan aussieht, wird sie diese Prüfung wohl nicht bestehen.

    So viel zur Vorgeschichte...

    Nun die eigentliche Frage:

    Sollte sie wirklich durchfallen, hat sie aufgrund der Orientierungsphase (welche in einigen ähnlichen Urteilen, allerdings bei Ausbildungsabbrüchen) oder anderen Gründen, immer noch Anspruch auf Unterhalt vom Vater?

    Natürlich will sie zeitnah, also nach den Sommerferien 2010 sofort wieder eine neue (also zweite) Ausbildung beginnen, wofür sie sich jetzt natürlich schon bewirbt.

    Die Frage bezieht sich nicht auf die Höhe (mit Kindergeldanrechnung, Ausbildungsvergütung, etc) sondern rein darauf, ob sie wirklich noch Anspruch auf Unterhalt während der neuen Ausbildungszeit hat?

    Vielen Dank schon einmal!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    Sollte deine Freundin tatsächlich ein zweites Mal die Prüfung nicht bestehen, verliert sie ihren Unterhaltsanspruch. Insoweit existiert eine gerichtliche Entscheidung, die nachzulesen ist in: NJW 1987, 1757 ff.
    Gruß Chiemsee

  3. #3
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    ok, vielen dank.

  4. #4
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    Nicht umbedingt Nach gesetz muss der Vater bis zur Bestanden Prüfung Zahlen - Da wird nur geprüft ob sie es bewust nicht geschaft hat oder unbewusst dies wird durch einen Test gemacht.
    Schlumpkinder

  5. #5
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    aha, und wie geht das dann organisatorisch von statten?

  6. #6
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    Standard

    wie verhält es sich denn,wenn sohn volljähr.,lebend bei mutter,im moment 12.klasse,bekommt noch unterhalt v.vater,der woanders lebt,wenn sohn nun schule beendet,4 monate auf 400 e basis arbeitet und zum neuen schuljahr 2010/2011 eine neue schule besucht.muss vater diese 4 monate zw.beiden schulen weiterzahlen?das kindergeld wird in diesen 4 monaten weiterbezahlt

  7. #7
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    Zitat Zitat von sternschnuppe Beitrag anzeigen
    muss vater diese 4 monate zw.beiden schulen weiterzahlen?
    Ja, er muss weiterzahlen.

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