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Thema: 22 Jahre Studium und Lehre abgebrochen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard 22 Jahre Studium und Lehre abgebrochen

    Hallo miteinander,
    habe einen 22 Jährigen Sohn (wird 23). Er wohnt in einer eigenen Wohnung. Er wird bisher von mir und seiner Mutter (geschieden) finanziell unterstützt.
    Nun hat er letztes Jahr sein Studium abgebrochen und danach eine Lehre angefangen. Nun hat er auch diese Lehre hingeschmissen, bzw. er wurde wegen unpünktlichkeit und nicht erscheinen in der Berufsschule rausgeschmissen!
    Frage, besteht von rechtswegen noch eine Unterhaltspflicht?

    Gruß Frank

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Wenn er dieses selbst Verursacht was in diesem Fall scheint hat er Keinerlei Ansprüche im gegenteil,es kann sein dass ihn das Arbeitsamt bei der Anmeldung für Arbeitslosengeld, sogar drei Monate SPERT !Nun kommt es darauf an ob und in welcher höhe er bislang unterstüzt wurde, dann können die Unterstüzenden Personen weiter in Vorleistung treten -was mir hir leider der Fall scheint.

  3. #3
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    Standard 22 Jahre Studium...

    Hallo Frank 10,

    die Unterhaltspflicht wird erloschen sein, wenn sich der Nachwuchs nicht intensiv um die Beseitigung seiner Arbeitslosigkeit bemüht. Dies hängt allerdings meist vom Einzelfall ab und bedarf dann der rechtlichen Beratung, zumindest wenn Ansprüche geltend gemacht werden.

    Gruß

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