Hallo zusammen.
Kann mir vielleicht jemand sagen wie der Unterhaltaufwand der geschiedenen Kindeseltern für den volljährigen Sohn berechnet wird, wenn die Mutter wieder verheiratet ist und und in finaziell recht annehmbaren Verhätnissen lebt?
Konkrete Situation:
Sohn lebt bei seiner Mutter und deren Mann und der 6 jährigen Halbschwester mit im Haus. Mutter arbeitet 4 halbe Tage die Woche, weil der neue Ehemann gut verdient und mehr nicht nötig ist. Steuerlich werden die Mutter und der Mann gemeinsam veranlagt.Vater lebt alleine...
Berechnung Grundätzlich ist klar: beide Nettogehälter ergeben in Summe den Wert für die beliebete Düsseldorfer Tabelle.
Für mich eine mehr als unbefriedigende Berechnung, da meine Ex nach Abzug des Selbstbehalts ca 80 Euro für die weitere Berechnung übrig behält, so dass sie unterm Strich nur ca 14 € an Sohnemann zahlen muss, ich hingegen wegen der Nettosummen-Zusammenfügung rund 460 €. Würde sie nicht arbeiten, wären es bei mir 100 Euro weniger! Also muss ich mal wieder tiefer in den Brustbeutel greifen, weil sie "Hobbymäßig" arbeiten geht. Das Dolle ist dann ja auch noch, dass sie dem Jungen noch 130 Euro Kostgeld abverlangt (vom Grundsatz her ja auch ok!) Und nun meine Frage.....kann sie tatsächlich die 1.100 Selbstbehalt in Abzug bringen, obwohl sie verheiratet ist und in wesentlich einfacheren finanziellen Verhältnissen wirtschaften kann?? Oder gibt es irgendwelche anderen Dinge, die in eine Unterhaltsberechnung in solch einer Konstellation hineinfließen könnten??????
Unser Sohn wird im Feb. 18, bastelt derzeit an seinem Abi und verfügt auch über keine eigenen Einkünfte. Das evtl. Einkünfte ggf angerechnet werden könnten ist soweit auch klar. Um es nochmals deutlich zu machen, es geht mir hier in erster Linie um den zu berechnenden Anteil meiner Ex an den Kindesunterhalt und das unter berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation
Hallo Centurio,
nach DT bemisst sich der Unterhalt nach Alterstufe 4, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt. Der nach deinem Einkommen zu ermittelnde Unterhalt ist um das Kindergeld zu kürzen: in voller Höhe (§1612b,I,Z.2 BGB).
MfG.
PS: Aufgrund des hohen Einkommens ihres Mannes kann sich der Selbstbehalt deiner Ex reduzieren. Siehe dazu z.B. BFH-Urteil XII ZR 170/05.
Da hier aber weitere Kinder zu berücksichtigen sind, wäre bei der Berechnung vielleicht ein Fachanwaltanzuraten.
Vielen Dank für die wirklich nützlichen Infos und die Verweise auf die Urteile. Damit gewappnet kann ich auch einem unerfahrenen RA lockerer gegenübertreten. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass verschiedene RA bei gleichen Daten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen!!! Lag in der Vargangenheit u.a. daran, dass sie augenscheinlich selbst nicht immer wissen, was bei der Berechnung des für den Unterhalt zu veranschlagenden Nettogehalts alles in Abzug gebracht werden kann. Aber das kann ich den Jungs ja jetzt vermitteln ;-) Nochmals Danke für die Infos
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