+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Unterhalt f. 18. j Sohn der bei der verh. Mutter lebt

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.01.2010
    Beiträge
    4

    Frage Unterhalt f. 18. j Sohn der bei der verh. Mutter lebt

    Hallo zusammen.
    Kann mir vielleicht jemand sagen wie der Unterhaltaufwand der geschiedenen Kindeseltern für den volljährigen Sohn berechnet wird, wenn die Mutter wieder verheiratet ist und und in finaziell recht annehmbaren Verhätnissen lebt?

    Konkrete Situation:
    Sohn lebt bei seiner Mutter und deren Mann und der 6 jährigen Halbschwester mit im Haus. Mutter arbeitet 4 halbe Tage die Woche, weil der neue Ehemann gut verdient und mehr nicht nötig ist. Steuerlich werden die Mutter und der Mann gemeinsam veranlagt.Vater lebt alleine...
    Berechnung Grundätzlich ist klar: beide Nettogehälter ergeben in Summe den Wert für die beliebete Düsseldorfer Tabelle.

    Für mich eine mehr als unbefriedigende Berechnung, da meine Ex nach Abzug des Selbstbehalts ca 80 Euro für die weitere Berechnung übrig behält, so dass sie unterm Strich nur ca 14 € an Sohnemann zahlen muss, ich hingegen wegen der Nettosummen-Zusammenfügung rund 460 €. Würde sie nicht arbeiten, wären es bei mir 100 Euro weniger! Also muss ich mal wieder tiefer in den Brustbeutel greifen, weil sie "Hobbymäßig" arbeiten geht. Das Dolle ist dann ja auch noch, dass sie dem Jungen noch 130 Euro Kostgeld abverlangt (vom Grundsatz her ja auch ok!) Und nun meine Frage.....kann sie tatsächlich die 1.100 Selbstbehalt in Abzug bringen, obwohl sie verheiratet ist und in wesentlich einfacheren finanziellen Verhältnissen wirtschaften kann?? Oder gibt es irgendwelche anderen Dinge, die in eine Unterhaltsberechnung in solch einer Konstellation hineinfließen könnten??????

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von Centurio Beitrag anzeigen
    Kann mir vielleicht jemand sagen wie der Unterhaltaufwand der geschiedenen Kindeseltern für den volljährigen Sohn berechnet wird. Sohn lebt bei seiner Mutter und deren Mann und der 6 jährigen Halbschwester mit im Haus.
    Wie alt ist der Sohn?
    Absolviert er eine Schulausbildung oder eine Berufsausbildung/Studium?

    Zitat Zitat von Centurio Beitrag anzeigen
    sie dem Jungen noch 130 Euro Kostgeld abverlangt (vom Grundsatz her ja auch ok!)
    Hat euer Sohn eigenes Einkommen und wenn ja woher (z.B. Ausbildungsvergütung, Minijob).

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.01.2010
    Beiträge
    4

    Standard

    Unser Sohn wird im Feb. 18, bastelt derzeit an seinem Abi und verfügt auch über keine eigenen Einkünfte. Das evtl. Einkünfte ggf angerechnet werden könnten ist soweit auch klar. Um es nochmals deutlich zu machen, es geht mir hier in erster Linie um den zu berechnenden Anteil meiner Ex an den Kindesunterhalt und das unter berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation

  4. #4
    Benutzer
    Registriert seit
    21.09.2009
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    63

    Standard

    Hallo Centurio,
    nach DT bemisst sich der Unterhalt nach Alterstufe 4, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt. Der nach deinem Einkommen zu ermittelnde Unterhalt ist um das Kindergeld zu kürzen: in voller Höhe (§1612b,I,Z.2 BGB).
    MfG.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von Centurio Beitrag anzeigen
    Unser Sohn wird im Feb. 18, bastelt derzeit an seinem Abi und verfügt auch über keine eigenen Einkünfte.
    Dann liegt euer Selbstbehalt bei 900 €, nicht bei 1.100 €. Deine Ex wird also mehr zahlen müssen.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    PS: Aufgrund des hohen Einkommens ihres Mannes kann sich der Selbstbehalt deiner Ex reduzieren. Siehe dazu z.B. BFH-Urteil XII ZR 170/05.

    Da hier aber weitere Kinder zu berücksichtigen sind, wäre bei der Berechnung vielleicht ein Fachanwaltanzuraten.

  7. #7
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.01.2010
    Beiträge
    4

    Standard

    Vielen Dank für die wirklich nützlichen Infos und die Verweise auf die Urteile. Damit gewappnet kann ich auch einem unerfahrenen RA lockerer gegenübertreten. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass verschiedene RA bei gleichen Daten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen!!! Lag in der Vargangenheit u.a. daran, dass sie augenscheinlich selbst nicht immer wissen, was bei der Berechnung des für den Unterhalt zu veranschlagenden Nettogehalts alles in Abzug gebracht werden kann. Aber das kann ich den Jungs ja jetzt vermitteln ;-) Nochmals Danke für die Infos

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Wieviel Unterhalt muss die Mutter für den 18 j. Sohn zahlen der beim Vater lebt?
    Von italobeef70 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 28.03.2011, 07:51
  2. 18 J.Sohn lebt bei seiner Mutter.
    Von Tidde im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.05.2010, 19:08
  3. Sohn 19 lebt bei der Mutter.
    Von 007Santa im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.04.2010, 15:22
  4. Unterhalt für 20jährigen Sohn, Mutter arbeitslos
    Von Mone1968 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 12.01.2010, 20:10
  5. Mutter sackt Unterhalt ein, Sohn geht leer aus!!!
    Von Azrael im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 02.09.2009, 10:07

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein