Hallo
Vielleicht kann mir jemand helfen!?
Meine 21 jährige Tochter hat diesen Monat die Lehre beendet, wird nicht übernommen. Wird also Arbeitslos. Die Wohnung laüft laut Mietvertrag auf mich, da der Vermieter damals darauf bestanden hat. Die Miete habe bis jetzt ich finanziert mit Kindergeld un Zuschüssen, die alle ende Januar aufhören. Das Amt zu dem meine Tochter gegangen ist will jetzt von mir von den letzten 3 Monaten Kontoauszüge sehen. Jetzt meine Frage
Die Miete meiner Tochter beträgt 403.-- Ich selbst verdiene ca 1100.-- netto bin aber seit 3 Monaten krank und lebe von Krankengeld von 28.-- pro Tag, Mein Lebensgefährte selbst Unterhaltspflichtig verdient ca 950.-- netto im Monat.
unsere Miete beträgt 530.--
Beide Gehälter gehen auf mein Konto da mein Lebensgefährte in Insolvenz ist.
Jetzt will das Amt meine Kontoauszüge sehen von den letzten 3 Monaten. Bin ich dazu verpflichtet oder reicht ein Jahreseinkommensnachweis von uns beiden und die Kopie des Mietvertrages
Und kann mir jemand sagen ob ich bei den Verdiensten überhaupt zur Kasse gebeten werden kann und wenn ja in welcher Höhe?
Zu welchem Amt ist denn deine Tochter gegangen und warum wollen die von dir, und nicht von deiner Tochter, Kontoauszüge sehen? Hat deine Tochter Arbeitslosengeld beantragt und ergänzend Hartz IV?
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