Guten Abend,
Ich bin ganz neu hier und habe gleich eine Frage:
Mein Sohn, 20 Jahre, in Ausbildung und in eigener Wohnung mit seiner Freundin. Wie man den Unterhalt, den ich zu leisten habe, errechnet, ist mir bekannt. Auf seiner Ausbildungsvergütungs-Abrechnung sind noch 40 € für einen Bausparvertrag und 20 € für die Reinigung der Arbeitskleidung abgezogen. Jetzt meine Frage: sind diese beiden Beträge relevant für die Bestimmung des Nettogehalts, welches für die Berechnung des Barunterhalts herangezogen wird ?
Für Antworten schon vorab besten Dank und frdl. Grüße...
Santana
Bei den 40,-€ scheint es sich um vermögenswirksame Leistungen zu handeln, die in einen Bausparvertrag fließen. Um diesen Betrag ist das Nettoeinkommen deines Sohnes zu mindern. Die 20,-€ für die Reinigung der Berufskleidung müssten ansich bereits abgegolten sein entweder über einen pauschal i.H.v. 90,-€ monatlich abzusetzenden Satz für berufsbedingte Aufwendungen oder über einen Abzug von monatlich 5% von seinem Netto.
Gruß Chiemsee
Hallo Chiemsee,
vielen Dank für Ihre Auskunft. Das hat mir geholfen.
Frdl. Grüße
Santana
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