Mein Sohn ist 18 Jahre und leistet ein soziales Jahr ab. Ab Sommer möchte er eine Fachschule besuchen. Er hat kein eigenes Einkommen. Ich erhalte Kindergeld und verdiene 1500,00 € netto, der Vater ist säumiger Unterhaltszahler mit einem Regelbetrag von 135%.
Mein Sohn möchte mit Schuljahresbeginn eine eigene Wohnung beziehen. Nun möchte er diese wenn möglich durch seine Eltern finanziert bekommen. Was steht ihm zu, welche Leistungen, muss ich als Mutter erbringen, was muss der Vater übernehmen? Muss ich als Mutter den gesamten Unterhaltbetrag zahlen, wenn der Vater weiter säumig bleibt? Ich möchte meinem Sohn gerne die Ausbildung ermöglichen, nur kann ich nicht für den eigenen Lebensunterhalt und den für meinen Sohn- aslo praktisch für zwei Haushalte finanziell aufkommen.
Dein Sohn hat keinen bis zum 25. Lebensjahr keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung, es sei denn, er kann diese selbst finanzieren. Auch hat er keinen Anspruch auf staatliche Hilfe, da er ja bei dir wohnen kann.
Gruß Chiemsee
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