+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Verwendung des Unterhaltes durch das volljährige Kind

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2010
    Beiträge
    2

    Standard Verwendung des Unterhaltes durch das volljährige Kind

    Hallo,

    meine Tochter wird in diesem Jahr 18 und wohnt mit ihrem 13 jährigen Bruder bei mir (alleinerziehende Mutter). Sie besucht die 11. Klasse Gymnasium mit großem Erfolg und wird warscheinlich im Anschluß noch studieren.

    Ich selbst verdiene monatlich 1.000,00 Euro Netto (Teilzeitjob u. Selbständigkeit), der unterhaltspflichtige Vater 1.500,00 Euro Netto. Bislang hat der Kindesvater den Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle / Mindestunterhalt an mich ausbezahlt.

    Der Unterhalt ab ihrem 18. LJ würde sich meines Erachtens nach auf 561,00 Euro /Monat belaufen abzgl. Kindergeld. Zu dem Unterhalt muss ich, meines Erachtens nach, wegen meines geringen Verdienstes, nichts hinzuzahlen. Außerdem wird meine Tochter nach wie vor noch bei mir wohnen.

    Da sie das Geld aber persönlich ausbezahlt bekommen wird, möchte sie auch darüber bestimmen, wie sie es ausgibt. Momentan sieht sie nicht ein, warum sie sich an Kosten wie Verpflegung, Strom, Versicherungen, Telefon, Busfahrtickets, Hobby, eben alles, was ich bisher aus dem Kindesunterhalt mit abgedeckt habe, beteiligen soll.

    Daher meine Frage: muß ich als der Elternteil, bei dem das volljährige Kind/Junge Erwachsene wohnt, weiterhin ALLE bislang anfallenden Kosten des täglichen Bedarfs auch weiterhin tragen und der Unterhalt sowie das Kindergeld steht meiner Tochter zur freien Verfügung zu? Bzw. welche Kosten soll/muß der junge Erwachsene dann aus dem Unterhalt, den er bekommt, selbst bestreiten, wenn er auch noch zuhause wohnt?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von Pummeluff Beitrag anzeigen
    Ich selbst verdiene monatlich 1.000,00 Euro Netto (Teilzeitjob u. Selbständigkeit), der unterhaltspflichtige Vater 1.500,00 Euro Netto. Bislang hat der Kindesvater den Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle / Mindestunterhalt an mich ausbezahlt.
    Der Unterhalt ab ihrem 18. LJ würde sich meines Erachtens nach auf 561,00 Euro /Monat belaufen abzgl. Kindergeld. Zu dem Unterhalt muss ich, meines Erachtens nach, wegen meines geringen Verdienstes, nichts hinzuzahlen.
    Das ist nicht korrekt.
    Ab dem 18. Geburtstag des Kindes sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt.

    Der Unterhaltsanspruch wird nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen beider Elternteile anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
    In diesem Fall liegt der Unterhaltsanspruch bei 561 Euro. Nach Abzug des Kindergelds, besteht noch ein Unterhaltsbedarf des Kindes von 377 Euro.
    Dieser Betrag wird auf beide Elternteile anteilmäßig in Höhe ihres unterhaltsrelevanten Einkommens (grob: Netto minus berufsbedingte Aufwendungen) abzüglich des Selbstbehalts (900 €) aufgeteilt.
    Grob gerechnet haftet ihr also für den Unterhalt i.H.v. 377 EURO im Verhältnis 600 : 100 (323 Euro : 54 Euro).

    Zitat Zitat von Pummeluff Beitrag anzeigen
    Daher meine Frage: muß ich als der Elternteil, bei dem das volljährige Kind/Junge Erwachsene wohnt, weiterhin ALLE bislang anfallenden Kosten des täglichen Bedarfs auch weiterhin tragen und der Unterhalt sowie das Kindergeld steht meiner Tochter zur freien Verfügung zu?
    Nein. Unterhalt ist kein Taschengeld, sondern zur Deckung der laufenden Kosten gedacht. Besteht deine Tochter also auf die Auszahlung des Unterhalts an sich, muss sie sich auch an den Lebenshaltungskosten beteiligen.

    Das Kindergeld steht, solange du Unterhalt leistest (z.B. kostenlose Unterkunft) dir zu und nicht deiner Tochter.

    Zitat Zitat von Pummeluff Beitrag anzeigen
    Bzw. welche Kosten soll/muß der junge Erwachsene dann aus dem Unterhalt, den er bekommt, selbst bestreiten, wenn er auch noch zuhause wohnt?
    Lebensmittel, Kleidung, Kosmetik, Möbel etc.
    Ausnahme: Sonderbedarf wie z.B. Klassenfahrt - hierfür müssen wieder beide Elternteile anteilmäßig aufkommen

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.01.2010
    Beiträge
    2

    Standard

    DANKE für die schnelle Antwort. Das hat schon viel weitergeholfen.

    Zwecks der Unterhaltsberechnung war ich von einem Selbstbehalt von 1.100 Euro ausgegangen. Da lag dann warscheinlich der Fehler.

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.01.2010
    Beiträge
    3

    Standard 1100euro..

    ...hat man mir auch beim jugendamt erzählt.
    auch ich würde gerne wissen wie hoch der unterhalt für meinen sohn(18) ist. bisher habe ich 352euro gezaht. er besucht die FOS und lebt bei der mutter die noch eine 7j tochter von einen anderen partner hat. sie verdient etwa 1800euro netto ich 1052 euro arbeitlosengeld.
    wieviel muß jeder von uns zahlen?

    mfg FrankE

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
    Registriert seit
    09.10.2007
    Beiträge
    220

    Standard

    Seitdem dein Sohn 18 Jahre alt ist, zahlst du zu viel Unterhalt! So viel steht fest: Der Unterhaltsbedarf deines Sohnes liegt nach dem zusammengerechneten Einkommen deiner Ex und deinem bei 586,-€ abzüglich volles Kindergeld mit aktuell 184,-, also 402,-€. Bei deiner Ex ist ein Selbstbehalt von 900,-€ zu berücksichtigen, weil sie erwerbstätig ist und bei dir in Höhe von 770,-€, weil du arbeitslos bist. Danach ergibt sich, dass deine Ex für den Unterhalt einen Betrag i.H.v. 900,-€ zur Verfügung hätte und du von 282,-€ (bis zum Selbstbehalt). Diese Beträge werden ins Verhältnis gesetzt zum Unterhaltsbedarf und ergeben, dass deine Ex einen Unterhaltsanteil zahlen müsste i.H.v. 306,-€ und du i.H.v. 96,-€. Das ist doch wohl ein tolles Ergebnis für dich - oder ?!
    Gruß Chiemsee

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.01.2010
    Beiträge
    3

    Standard Hallo Chiemsee

    danke für die antwort.
    mir wäre es lieber ich könnte weiter den vollen unterhalt zahlen, dafür müßte ich aber erst eine arbeit mit dem vorherigen einkommen finden! was z.z. angeboten wird sind jobs mit 8-9euro std lohn, was netto etwa 1000euro bedeutet.
    als schlosser über 50 ists nicht so einfach was zu finden.

    danke noch mal für die antwort.

    mfg FrankE

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Unterhalt für volljährige
    Von spender im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.04.2010, 16:28
  2. unterhalt Volljährige
    Von red im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 22.08.2009, 21:57
  3. Senken Schulden die Höhe des Unterhaltes ???
    Von wievielunterhalt im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13.02.2009, 08:09
  4. Volljährige mit Kind wer zahlt Unterhalt?
    Von omaheike im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.09.2008, 10:33

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein