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Unterhaltspflicht Eltern: 1. Ausbildung, 2. Studium

Kindesunterhalt (Volljährige) (Unterhalt)

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 14:41
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Beiträge: 4
Standard Unterhaltspflicht Eltern: 1. Ausbildung, 2. Studium

Guten Tag.

Ich habe folgende Fragen:

Fall 1:
Sohn, 27 Jahre, wohnt zuhause, kein eigenes Einkommen.
Nach Abi
  1. Studium abgebrochen
  2. Lehre erfolgreich abgeschlossen (keine Arbeitsjahre nach Ausbildung)
  3. 2. Studium (läuft zz)
Welchen Unterhaltsanspruch hätte er uns (Eltern) gegenüber, wenn er in eine WG ziehen würde?
Ist der Unterhaltsanspruch uns gegenüber erloschen?
Wo kann er Unterhalt beantragen, wenn er uns gegenüber keinen Unterhaltsanspruch geltend machen kann?

Fall 2:
Tochter, 25 Jahre, wohnt mit Freund zusammen, geringes Einkommen (400 EURO-Basis)

Nach Abi
  1. Lehre erfolgreich abgeschlossen,
  2. Studium (läuft zz.)

Kann sie Unterhalt beantragen oder sind wir (Eltern) noch unterhaltspflichtig)
Kann sie Wohnungszuschuss beantragen, obwohl sie in einem eheähnlichen Verhältnis lebt?

Wo kann Unterhalt beantragt werden, sollte dies möglich sein?

Viele Fragen auf einmal. Antworten darauf wären toll.
Danke für eure Unterstützung.

Gruß Thomas
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 16:59
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Beiträge: 1.373
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was ist mit BAföG bei beiden ??
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 21:06
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Registriert seit: 04.01.2010
Beiträge: 4
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Hallo Andy61
leider ist der Verdienst zu hoch, um Bafög zu erhalten. Wurde am online-Rechner gestestet.
Oder werden zwei gleichzeitig studierende Kinder anders betrachtet?
Gruß Thomas
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 22:54
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Beiträge: 1.373
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ja da wird das anzurechnende Einkommen der Eltern durch 2 geteilt
Wurdet Ihr von den Plänen er Studenten, nach der Ausbildung noch studieren zu wollen vorher unterrichtet ?
Ggf. käme ein Antrag nach § 36 für beide in Frage.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 10:52
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Beiträge: 4
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ja, beide Kinder haben zum Ende der Ausbildung (Sohn) bzw. nach einer ca. 2-jährigen Arbeitszeit (Tochter) uns gegeüber ihre Absichten, zu studieren, kundgetann
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  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 11:28
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Beiträge: 4
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Hallo Andy61
noch eine weitere Frage.
Was verändert sich bei der Bewilligung Bafög, wenn ein Kind mit studieren fertig wird, während das andere Kind noch studiert. Könnte es sein, dass dieses dann das Bafög verliert?
Danke und Gruß Thomas
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Stichworte
ausbildung , eltern , studium , unterhaltsanspruch , unterhaltspflicht , zweite ausbildung

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